Rechtsprechung
LG Bückeburg, 29.08.2013 - 4 T 58/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.10.2021 - I ZB 18/21
Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis: Eintragung nach Rücknahme des …
Fällt der das Vollstreckungsverfahren einleitende Antrag weg, kommt die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis daher nicht mehr in Betracht (…vgl. AG Schöneberg, JurBüro 2015, 272 [juris Rn. 18 f.]; aA LG Bückeburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 T 58/13, juris Rn. 13;… BeckOK.ZPO/Fleck, 42. Edition [Stand 1. September 2021], § 882c Rn. 1). - LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20 Vor diesem Hintergrund ist unabhängig von der Rücknahme (oder Ruhendstellung) des Vollstreckungsauftrags durch den Gläubiger die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu veranlassen, wenn die Voraussetzungen des § 882 c Abs. 1 ZPO vorliegen (so auch LG Bückeburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 T 58/13 -, Rn. 12, juris).