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   LG Bückeburg, 29.08.2013 - 4 T 58/13   

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LG Bückeburg, 29.08.2013 - 4 T 58/13 (https://dejure.org/2013,50677)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 29.08.2013 - 4 T 58/13 (https://dejure.org/2013,50677)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 29. August 2013 - 4 T 58/13 (https://dejure.org/2013,50677)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.10.2021 - I ZB 18/21

    Eintragung des Schuldners ins Schuldnerverzeichnis: Eintragung nach Rücknahme des

    Fällt der das Vollstreckungsverfahren einleitende Antrag weg, kommt die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis daher nicht mehr in Betracht (vgl. AG Schöneberg, JurBüro 2015, 272 [juris Rn. 18 f.]; aA LG Bückeburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 T 58/13, juris Rn. 13; BeckOK.ZPO/Fleck, 42. Edition [Stand 1. September 2021], § 882c Rn. 1).
  • LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
    Vor diesem Hintergrund ist unabhängig von der Rücknahme (oder Ruhendstellung) des Vollstreckungsauftrags durch den Gläubiger die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu veranlassen, wenn die Voraussetzungen des § 882 c Abs. 1 ZPO vorliegen (so auch LG Bückeburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 T 58/13 -, Rn. 12, juris).
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