Rechtsprechung
LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs. 1 RPflG; § 11 Abs. 2 RPflG; § 793 ZPO; § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO; § 100 Abs. 2 InsO
Umdeutung einer Beschwerde in eine Erinnerung; Rechtsnatur der Entscheidung über die Bemessung des Pfändungsfreibetrages; Wertungsunterschied zwischen § 850 c Abs. 1 S. 2 Zivilprozess (ZPO) und § 100 Abs. 2 Insolvenz (InsO) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umdeutung einer Beschwerde in eine Erinnerung; Rechtsnatur der Entscheidung über die Bemessung des Pfändungsfreibetrages; Wertungsunterschied zwischen § 850 c Abs. 1 S. 2 Zivilprozess (ZPO) und § 100 Abs. 2 Insolvenz (InsO)
- zvi-online.de
RPflG § 11; ZPO § 793; InsO §§ 100, 313
Gerichtliche Entscheidung über Ablehnung des Schuldnerantrags auf erhöhten Selbstbehalt durch den Rechtspfleger - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bückeburg, 18.10.2001 - 36 IK 20/01
- LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- AG Köln, 22.12.2000 - 71 IK 4/99
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01
Ob dem Insolvenzgericht bei einem Streit zwischen dem Schuldner einerseits und der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder andererseits über die Höhe der dem Schuldner zu belassenden Einkünfte überhaupt eine Entscheidungskompetenz zusteht, kann zweifelhaft erscheinen (bejahend OLG Celle Nds.Rpfl. 2001, 353 - obiter dictum; einschränkend LG Dortmund Rpfleger 2000, 294 = NZI 2000, 182 [LG Dortmund 06.01.2000 - 9 T 1397/99] ; a.A.; AG Köln Rpfleger 2001, 197 [AG Köln 22.12.2000 - 71 IK 4/99] : Zuständigkeit des Prozessgerichts). - LG Dortmund, 06.01.2000 - 9 T 1397/99
Festlegung des Unterhaltsbedarfs durch den Treuhänder im vereinfachten …
Auszug aus LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01
Ob dem Insolvenzgericht bei einem Streit zwischen dem Schuldner einerseits und der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder andererseits über die Höhe der dem Schuldner zu belassenden Einkünfte überhaupt eine Entscheidungskompetenz zusteht, kann zweifelhaft erscheinen (bejahend OLG Celle Nds.Rpfl. 2001, 353 - obiter dictum; einschränkend LG Dortmund Rpfleger 2000, 294 = NZI 2000, 182 [LG Dortmund 06.01.2000 - 9 T 1397/99] ; a.A.; AG Köln Rpfleger 2001, 197 [AG Köln 22.12.2000 - 71 IK 4/99] : Zuständigkeit des Prozessgerichts). - BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
Eintragung der Mehrfachfirmierung einer Sparkasse im Handelsregister
Auszug aus LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01
Ob dem Insolvenzgericht bei einem Streit zwischen dem Schuldner einerseits und der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder andererseits über die Höhe der dem Schuldner zu belassenden Einkünfte überhaupt eine Entscheidungskompetenz zusteht, kann zweifelhaft erscheinen (bejahend OLG Celle Nds.Rpfl. 2001, 353 - obiter dictum; einschränkend LG Dortmund Rpfleger 2000, 294 = NZI 2000, 182 [LG Dortmund 06.01.2000 - 9 T 1397/99] ; a.A.; AG Köln Rpfleger 2001, 197 [AG Köln 22.12.2000 - 71 IK 4/99] : Zuständigkeit des Prozessgerichts). - OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00
Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren
Auszug aus LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01
Dann aber stellt die Entscheidung über die Bemessung des Pfändungsfreibetrages zweifelsfrei eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes, für die die sich aus § 6 InsO ergebenden Einschränkungen des Rechtsmittelzuges gelten, dar und nicht "nur" eine dem Insolvenzgericht angefallene Annexentscheidung, für die es auch nach der Rechtsprechung der Kammer (z.B. für PKH-Entscheidungen) bei den an sich vorgesehenen Rechtsmitteln verbleibt (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2001, 189; OLG Köln, NJW-RR 2001, 191 [OLG Köln 18.08.2000 - 2 W 155/00] ; offen lassend OLG Celle Nds.… - OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse: Heraufsetzung des …
Auszug aus LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01
Dann aber stellt die Entscheidung über die Bemessung des Pfändungsfreibetrages zweifelsfrei eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes, für die die sich aus § 6 InsO ergebenden Einschränkungen des Rechtsmittelzuges gelten, dar und nicht "nur" eine dem Insolvenzgericht angefallene Annexentscheidung, für die es auch nach der Rechtsprechung der Kammer (z.B. für PKH-Entscheidungen) bei den an sich vorgesehenen Rechtsmitteln verbleibt (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2001, 189; OLG Köln, NJW-RR 2001, 191 [OLG Köln 18.08.2000 - 2 W 155/00] ; offen lassend OLG Celle Nds.…
- LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06
Zuordnung eines Vermögensgegenstandes zur Insolvenzmasse; Nichtberücksichtigung …
Allerdings hatte das Insolvenzgericht nach § 11 Abs. 2 RPflG etwa in dem Fall eines Antrages auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens nach § 850 c Abs. 4 ZPO abschließend zu entscheiden (vgl. die Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung in OLG Celle Nds. Rpfl. 2001, 353; OLG Stuttgart NZI 2002, 52; LG Bückeburg ZInsO 2001, 1166).