Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 09.11.2015 - 2 Qs 107/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Mobiltelefon, Rechtsanwalt, Beweisverwertungsverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerdegerichtliche Überprüfung der Sicherstellung eines Mobiltelefons eines Rechtsanwalts; Rechtsstaatliche Mindestanforderungen an die Durchsuchung der Geschäftsräume eines Berufsgeheimnisträgers und an den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das "beschlagnahmte Handy" des Rechtsanwalts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fehlerhaftigkeit einer Durchsuchungsanordnung führt nur ausnahmsweise zur Rechtwidrigkeit der Beschlagnahme von im Rahmen der Durchsuchung erlangten Beweismitteln (hier: "Handy" eines Rechtsanwalts)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlerhaftigkeit einer Durchsuchungsanordnung führt nur ausnahmsweise zur Rechtwidrigkeit der Beschlagnahme von im Rahmen der Durchsuchung erlangten Beweismitteln (hier: "Handy" eines Rechtsanwalts)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 21.08.2015 - 43 Gs 1097/15
- LG Bad Kreuznach, 09.11.2015 - 2 Qs 107/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 154
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.11.2015 - 2 Qs 107/15
Selbst einem Verteidiger ist es verboten, darauf hinzuwirken, dass einem Zeugen für ein bestimmtes Aussageverhalten die Zahlung eines Geldbetrages versprochen wird, ohne dass dafür sonst eine Anspruchsgrundlage gegeben ist; aber auch dann, wenn für das Zahlungsversprechen eine unabhängig von der Vereinbarung bestehende Anspruchsgrundlage besteht (hier möglicherweise Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche), können die Grenzen zulässigen Verteidigerhandelns überschritten sein, insbesondere wenn es sich aufdrängt, dass die versprochene Aussage falsch sein muss (BGHSt 46, 53). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.11.2015 - 2 Qs 107/15
Soweit eine genaue Bezeichnung nicht möglich ist, sind die erwarteten Beweismittel wenigstens annäherungsweise gegebenenfalls in Form beispielhafter Angaben - zu beschreiben (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76 -, BVerfGE 42, 212-223, Rn. 34). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.11.2015 - 2 Qs 107/15
Dem Schutz dieser Daten muss in einem solchen Fall bereits in der Durchsuchungsanordnung, soweit die konkreten Umstände dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks erlauben, durch Vorgaben zur Beschränkung des Beweismaterials auf den tatsächlich erforderlichen Umfang Rechnung getragen werden, insbesondere durch eine zeitliche Eingrenzung der zu suchenden Verbindungsdaten (BVerfG, NJW 2006, 976).