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LG Bad Kreuznach, 17.08.2018 - 5 HK O 16/17 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16
Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 17.08.2018 - 5 HKO 16/17
Einer solchen Angabe bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da die nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter einzuziehende Hafteinlage nur noch zur gleichmäßigen (anteiligen) Befriedigung der berechtigten Gläubiger verwendet werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. II ZR 272/16 ).Die Schuldnerin könnte sich mit dieser Einwendung gegen ihre Inanspruchnahme nicht zur Wehr setzen (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. II ZR 272/16 ).
Der Beklagte ist darlegungs- und beweisbelastet, wenn er geltend macht, seine Inanspruchnahme werde zur Gläubigerbefriedigung nicht benötigt ( BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. II ZR 272/16 ).
- KG, 15.12.2015 - 5 U 101/15
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 17.08.2018 - 5 HKO 16/17
Da der Vertragstext insgesamt kurz und übersichtlich ist, bedurfte es insoweit keines Verweises auf die unter § 3 geregelte unmissverständliche Haftungsübernahme (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.10.2015, Az: 5 U 101/15).Dies widerspräche indes den Interessen der Vertragsparteien eines Vertrags der hier vorliegenden Art. Wäre für den Lauf der Verjährungsfrist auf die Fälligkeit des Freistellungsanspruchs abzustellen, wäre der Neukommanditist regelmäßig bereits zu einem Zeitpunkt zur Geltendmachung seines Freistellungsanspruchs gegenüber dem Altkommanditisten gezwungen, in dem weder die Fälligkeit der Drittforderung, von der freizustellen ist, absehbar ist, noch feststeht, ob zu deren Erfüllung überhaupt auf Mittel der Treugeber zurückgegriffen werden muss (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.10.2015, Az. 5 U 101/15).
- BGH, 19.10.2017 - III ZR 495/16
Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 17.08.2018 - 5 HKO 16/17
In diesem Fall wäre der Schluss des Jahres, in welchem der Zahlungsanspruch durch Umwandlung des Befreiungsanspruchs entsteht, für den Verjährungsbeginn maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2017 - III ZR 495/16 ).