Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 25.07.2014 - 3 O 28/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 StVG, § 16 StVG, § 17 StVG, § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erhöhung der Nutzungsausfallentschädigung durch einen Fehler der Reparaturwerkstatt; Zurechenbarkeit - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Verkehrsunfall
- verkehrsrechtsiegen.de
Verkehrsunfall: Erhöhung der Nutzungsausfallentschädigung aufgrund Fehler der Reparaturwerkstatt
- verkehrsunfallsiegen.de
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erhöhung der Nutzungsausfallentschädigung
- ra.de
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
LG Bad Kreuznach entscheidet mit lesenswertem Urteil vom 25.7.2014 - 3 O 28/12 - zur Haftungsfrage nach einem Verkehrsunfall und zur Schadensregulierung mit Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, der Unkostenpauschale, den Rechtsanwaltskosten und dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reparaturwerkstatt als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verschulden der Werkstatt ist dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls in aller Regel nicht zuzurechnen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verschulden der Werkstatt ist dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls in aller Regel nicht zuzurechnen
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Reparatur von exotischem Auto
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Volle Haftung eines unter Missachtung der Vorfahrt in einen Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmers
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 227
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 25.07.2014 - 3 O 28/12
Diese Kosten legt das Gesetz aber gerade dem Schädiger auf (vgl. BGH NJW 1975, 160;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 254 Rdnr. 55).
- AG München, 12.10.2021 - 337 C 12708/21 Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227).
- AG München, 31.03.2021 - 334 C 2083/21 Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227).
- AG Frankfurt/Main, 30.08.2021 - 32 C 2106/21 Denn im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des $ 249 II1 BGB ist zu berücksichtigen, dass den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten Grenzen gesetzt sind, sobald er Begutachtungsauftrag und Reparaturauftrag erteilt und die Angelegenheit in die Hände von Fachleuten gegeben hat, sodass ihm ein unsachgemäßes Arbeiten des Betriebs nicht zur Last gelegt werden kann (…LG München | Urt. v. 30.11.2015 - 19 O 14528/12; LG Bad Kreuznach Urt. v. 25.7.2014 -30 28/12, BeckRS 2014, 19505).
- AG München, 24.11.2022 - 337 C 12618/22 Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227).
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 29.05.2020 - 1 C 573/19
Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, …
Diese Kosten legt das Gesetz aber gerade dem Schädiger auf (vgl. BGH NJW 1975, 160;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 254 Rdnr. 55)." (LG Bad Kreuznach Urt. v. 25.7.2014 - 3 O 28/12, BeckRS 2014, 19505, beck-online). - AG München, 30.04.2021 - 337 C 3776/21
Reparaturkosten, Fahrzeug, Schadensbeseitigung, Herstellungsaufwand, Ermessen, …
Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227). - AG München, 23.08.2022 - 334 C 8154/22
Ersatzfähigkeit von COVID-Kosten bei Unfallreparatur
Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227). - AG München, 15.03.2021 - 341 C 23166/20 Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227).
- AG München, 27.04.2021 - 337 C 3775/21 Mit Mehraufwendungen durch Schadensbeseitigung, deren Entstehung der kontrollierbaren Einflusssphäre des Geschädigten entzogen sind, ist der Schädiger belastet (NJW-RR 2015, 227).