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   LG Baden-Baden, 02.02.2016 - 5 O 13/15 KfH   

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LG Baden-Baden, 02.02.2016 - 5 O 13/15 KfH (https://dejure.org/2016,12009)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 02.02.2016 - 5 O 13/15 KfH (https://dejure.org/2016,12009)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 5 O 13/15 KfH (https://dejure.org/2016,12009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich des Suchmaschinen-Cache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverpflichtung erfasst auch Suchmaschinenergebnisse / yahoo.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Inhalte von Suchmaschine Yahoo

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner sind zur Überprüfung von Suchmaschineneinträgen verpflichte

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, wenn bei gängigen Suchmaschinenbetreibern nicht auf Löschung der Einträge im Cache hingewirkt wird

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Auszug aus LG Baden-Baden, 02.02.2016 - 5 O 13/15
    Die Beklagte hätte bei den Suchmaschinen Anträge auf Löschung der in dem Zwischenspeicher gespeicherten Angaben bezüglich einer Vier-Sterne-Kennzeichnung ihres Hotels stellen müssen (OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015 - 13 U 58/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Baden-Baden, 02.02.2016 - 5 O 13/15
    Die Unterlassungserklärung ist in dem Sinne auszulegen, dass auch kerngleiche Verstöße gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden sind (BGH GRUR 2014, 595ff).
  • LG Stendal, 22.02.2018 - 31 O 30/17

    Irreführende Werbung: Sternchensymbole auf der Website eines Hotels

    Aufgrund der Unterlassungsverpflichtung ist sie daher gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung ihres unzulässigen Zusatzes durchzuführen und die Betreiber aufzufordern, die streitgegenständlichen Einträge zu entfernen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015 -I-15 U 119/14- und Landgericht Baden Baden-Urteil vom 02.02.2016 -5 O 13/15 KfH- jeweils zitiert nach juris).
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