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LG Baden-Baden, 03.07.2019 - 206 Js 16257/17 |
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 03.07.2019 - 206 Js 16257/17
- LG Baden-Baden, 03.07.2019 - 6 Ns 206 Js 16257/17
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19
Gewerbsmäßiger Betrug: Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die …
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden - 6. Strafkammer (Kleine Strafkammer) - vom 03.Juli 2019 (6 Ns 206 Js 16257/17) mit den Feststellungen aufgehoben.Der Strafrichter des Amtsgerichts Gernsbach (1 Ds 206 Js 16257/17) hat den Angeklagten am 26.03.2019 wegen " Betruges in 3 Fällen sowie wegen Betruges im besonders schweren Fall in weiteren 5 Fällen " zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er im Zeitraum 13.08.2014 bis einschließlich 13.09.2017 für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter des Landkreises Rastatt bei insgesamt acht Anträgen auf Fortzahlung bewusst pflichtwidrig erhebliches, seine Bedürftigkeit ausschließendes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit verschwiegen hatte, wobei er spätestens ab dem vierten Fortzahlungsantrag am 15.04.2015 in der Absicht gehandelt hatte, sich durch die wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, wodurch für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.10.2018 Leistungen in Höhe von insgesamt 54.246,95 ? zu Unrecht an ihn ausbezahlt worden waren.