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   LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18   

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https://dejure.org/2018,54494
LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18 (https://dejure.org/2018,54494)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 16.10.2018 - 3 O 70/18 (https://dejure.org/2018,54494)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 3 O 70/18 (https://dejure.org/2018,54494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Sturzunfall eines Reisenden im Flughafengebäude - Haftung des Reiseveranstalters

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Schmerzensgeld / Sturz im Flughafengebäude / Hinweispflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz eines Reisenden auf dem nassem Flughafenboden

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Sturz im Flughafengebäude ist allgemeines Lebensrisiko

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung des Reiseveranstalters für Ausrutschen eines Reisenden auf frisch gewischten Boden im Flughafengebäude - Fehlendes Warnschild begründet keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Reiseveranstalters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 19.04.2016 - 9 U 103/15

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters: Haftung für ordnungsgemäße

    Auszug aus LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18
    Diese fehlt einem Reiseveranstalter gegenüber seinen Leistungserbringern und deren Erfüllungsgehilfen regelmäßig (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988, VII ZR 348/86, Rn. 21, zitiert nach juris; so auch weiter KG Berlin, Urteil vom 19. April 2016 - 9 U 103/15 -, Rn. 10, juris).

    Er darf davon ausgehen, dass die Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß und unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen verrichtet werden (KG Berlin, Urteil vom 19. April 2016 - 9 U 103/15 -, Rn. 10, juris).

    Erst wenn der Reiseveranstalter Anhaltspunkte dafür hat, dass die Reinigungsarbeiten nicht ordnungsgemäß, also unter Beachtung der allgemein üblichen Sicherheitsvorkehrungen verrichtet werden, muss er seine Kontrollpflichten wahrnehmen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.04.2016, 9 U 103/15, Rn. 9 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18
    Diese fehlt einem Reiseveranstalter gegenüber seinen Leistungserbringern und deren Erfüllungsgehilfen regelmäßig (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988, VII ZR 348/86, Rn. 21, zitiert nach juris; so auch weiter KG Berlin, Urteil vom 19. April 2016 - 9 U 103/15 -, Rn. 10, juris).

    Vom Reiseveranstalter wird in der Rechtsprechung verlangt, dass er Hotelunterkünfte vor Ort durch eine erfahrene, sachkundige und gewissenhafte Person an Ort und Stelle kontrolliert und dabei vor allem auf Sicherheitsrisiken achtet, die sich bei genauerem Hinsehen jedermann offenbaren (vgl. auch BGH v. 25.2.1988 VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298 ff. [305, 307] = MDR 1988, 573; OLGR Frankfurt 2001, 141).

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18
    Es sind diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Reiseveranstalter für ausreichend halten darf, um die Reisenden vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (st. Rspr. des BGH, Urteil vom 12. Juni 2007, X ZR 87/06, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 28.07.2017 - 11 U 65/17

    Ansprüche eines Reisenden wegen Schäden aufgrund Ausrutschens auf einer

    Auszug aus LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18
    Das Ausrutschen auf einem frisch gewischten Boden, wegen Fehlens eines Warnschildes gehört daher, im Verhältnis Reiseveranstalter und Reisender, zum allgemeinen Lebensrisiko (vgl. zu Reinigungsarbeiten im Hotel OLG Celle, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 11 U 65/17 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 1996 - 319 O 407/95 -, juris).
  • LG Hamburg, 15.05.1996 - 319 O 407/95
    Auszug aus LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18
    Das Ausrutschen auf einem frisch gewischten Boden, wegen Fehlens eines Warnschildes gehört daher, im Verhältnis Reiseveranstalter und Reisender, zum allgemeinen Lebensrisiko (vgl. zu Reinigungsarbeiten im Hotel OLG Celle, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 11 U 65/17 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 1996 - 319 O 407/95 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2000 - 7 U 195/99

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichteinlösung des Versicherungsscheins

    Auszug aus LG Baden-Baden, 16.10.2018 - 3 O 70/18
    Vom Reiseveranstalter wird in der Rechtsprechung verlangt, dass er Hotelunterkünfte vor Ort durch eine erfahrene, sachkundige und gewissenhafte Person an Ort und Stelle kontrolliert und dabei vor allem auf Sicherheitsrisiken achtet, die sich bei genauerem Hinsehen jedermann offenbaren (vgl. auch BGH v. 25.2.1988 VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298 ff. [305, 307] = MDR 1988, 573; OLGR Frankfurt 2001, 141).
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