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   LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17   

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LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17 (https://dejure.org/2017,72515)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 17.05.2017 - 1 T 73/17 (https://dejure.org/2017,72515)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 1 T 73/17 (https://dejure.org/2017,72515)
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  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatz, Heimbegriff, Obdachloseneinrichtung

 
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  • LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12

    Vergütung eines Betreuers für die Zeit des Wohnens der betreuten Person in einer

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Insofern werden der Betroffenen umfangreiche Betreuungsleistungen vorgehalten, auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen kommt es gerade nicht an (so auch LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).

    Dies schließt aber nicht aus, dass der Aufenthalt auf einen längeren Zeitraum angelegt sein kann (LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH, BtPrax 2008, 118).

    (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris).

    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Der Gesetzgeber geht vielmehr im Sinne einer nicht widerlegbaren Vermutung davon aus, dass der Zeitaufwand des Betreuers geringer ist, wenn der Betroffene in einer anhand einer abstrakten Betrachtungsweise vergütungsrechtlich als Heim einzustufenden Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (so auch OLG Celle, BtPrax 2009, 184).

  • LG Meiningen, 09.01.2015 - 4 T 283/14
    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).

    Gemäß §§ 84, 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG wird von eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens abgesehen, da das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge betrifft (vgl. § 25 Abs. 2 GNotKG ; hierzu LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523).

  • LG Freiburg, 18.05.2015 - 4 T 259/14

    Rechtliche Betreuung: Bemessung der Betreuervergütung bei einer mehr als zwei

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Auch vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, von einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Einrichtung auszugehen trotz der Absicht, möglichst zeitnah in ein eigenständiges Leben zurückzukehren (Jaschinski in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 5 VBVG Rn. 42; a.A. LG Freiburg, Beschluss vom 18.05.2015, 4 T 259/14 - juris).
  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 256/13

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Untersuchungshaft des mittellosen

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH, BtPrax 2008, 118).
  • LG Erfurt, 08.07.2015 - 3 T 142/15
    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Durch dieses Kriterium sollen Wohnformen ausgenommen werden, in denen Betreute lediglich in Gemeinschaft, aber ohne besondere Verantwortung des Aufenthalts durch Dritte leben, z.B. Wohngemeinschaften oder Außenwohngruppen ohne geregelte tatsächliche Betreuung (Jaschinski in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 5 VBVG Rn. 25, 28; so im Fall des LG Erfurt, Beschluss vom 08.07.2015, 3 T 142/15 zum betreuten Wohnen).
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