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   LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16   

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https://dejure.org/2016,53275
LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,53275)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 17.08.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,53275)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 17. August 2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,53275)
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  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Er weiß lediglich, dass sie jetzt oder später beginnt, er weiß nicht, wovon der Beginn des Fristablaufs abhängt (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15, Mitteilung der Pressestelle BGH, noch nicht veröffentlicht).

    Das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, lässt keinen Schluss darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen (OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015, 14 U 2439/14, juris, bestätigt durch BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 12/06

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist eines schwebend wirksamen Vertrages

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Darüber hinaus ist für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, mindestens die Vertragserklärung des Verbrauchers bereits wirksam geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 265/03, NJW-RR 2004, 1058 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2006, 8 U 12/06, ZGS 2006, 399; Ulmer/MüKo, BGB, 4. A, § 355 Rn. 41; Fleinrichs/Palandt, BGB 64. A, § 355 Rn. 12; im Hinblick auf das Erfordernis der Annahme des Unternehmers abweichend BGHZ 187, 97 ff.).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Ein Feststellungsinteresse besteht, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 13.01.2010, VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Das gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (BGH, Urteil vom 18. März 2014, II ZR 109/13, NJW 2014, 2022, mwN).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Darüber hinaus ist für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, mindestens die Vertragserklärung des Verbrauchers bereits wirksam geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 265/03, NJW-RR 2004, 1058 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2006, 8 U 12/06, ZGS 2006, 399; Ulmer/MüKo, BGB, 4. A, § 355 Rn. 41; Fleinrichs/Palandt, BGB 64. A, § 355 Rn. 12; im Hinblick auf das Erfordernis der Annahme des Unternehmers abweichend BGHZ 187, 97 ff.).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Allein der Umstand, dass der Verbraucher sich durch die Ausübung seines Widerrufsrechtes von einer im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erkannten Vertragserklärung lösen will, macht die Ausübung des Widerrufsrechtes nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 501/15, Mitteilung der Pressestelle, noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 265/03

    Beginn der Widerrufsfrist bei Kauf auf Probe

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Darüber hinaus ist für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, mindestens die Vertragserklärung des Verbrauchers bereits wirksam geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 265/03, NJW-RR 2004, 1058 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2006, 8 U 12/06, ZGS 2006, 399; Ulmer/MüKo, BGB, 4. A, § 355 Rn. 41; Fleinrichs/Palandt, BGB 64. A, § 355 Rn. 12; im Hinblick auf das Erfordernis der Annahme des Unternehmers abweichend BGHZ 187, 97 ff.).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung,

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, lässt keinen Schluss darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen (OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015, 14 U 2439/14, juris, bestätigt durch BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15).
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