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   LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20 V   

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https://dejure.org/2022,2441
LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20 V (https://dejure.org/2022,2441)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02.02.2022 - 11 O 160/20 V (https://dejure.org/2022,2441)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 11 O 160/20 V (https://dejure.org/2022,2441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 116
    (Kein) Anspruch aus Teilungsabkommen zwischen Krankenkasse und Kfz-Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfall

  • rewis.io

    Krankenversicherung, Unfall, Verkehrsunfall, Haftpflichtversicherer, Verletzung, Haftpflichtversicherung, Fahrzeug, Versicherungsnehmer, Einstandspflicht, Streitwert, Aufwendungen, Behandlung, Rechtsanwaltskosten, Zeitpunkt, gesetzliche Krankenversicherung, innerer ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    (Kein) Anspruch aus Teilungsabkommen zwischen Krankenkasse und Kfz-Haftpflichtversicherer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06

    Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH vom 01.12.2007 (Aktenzeichen VI ZR 110/06) entgegen.

    Der der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 25.08.2010 (Az.: 1 U 31/10) zu Grunde liegende Fall entspricht im Wesentlichen den oben zitierten Fall (BGH VI ZR 110/06); auch bei diesem Fall wurde bereits unmittelbar nach dem Unfall eine unfallbedingte Verletzung diagnostiziert, die zu einer Krankschreibung des Versicherten und entsprechenden Lohnfortzahlungsleistungen der Krankenversicherung führte.

  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 285/06

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20
    Der vorliegende Fall lässt sich auch nicht mit den Fällen vergleichen, die den Entscheidungen des BGH vom 01.10.2008 (Az. IV ZR 285/06, IV ZR 157/07 und IV ZR 133/07) zu Grunde lagen.
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Auslegung eines Teilungsabkommens;

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20
    Der der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 25.08.2010 (Az.: 1 U 31/10) zu Grunde liegende Fall entspricht im Wesentlichen den oben zitierten Fall (BGH VI ZR 110/06); auch bei diesem Fall wurde bereits unmittelbar nach dem Unfall eine unfallbedingte Verletzung diagnostiziert, die zu einer Krankschreibung des Versicherten und entsprechenden Lohnfortzahlungsleistungen der Krankenversicherung führte.
  • BGH, 19.09.1979 - IV ZR 87/78

    "Teilungsabkommen"; Auslegung eines Rahmenteilungsabkommens zwischen dem

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20
    Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es, die Erstattungspflicht des Haftpflichtversicherers davon abhängig zu machen, dass zwischen dem Schadensfall und dem versicherten Wagnis ein innerer und nicht etwa nur ein äußerlicher und zufälliger Zusammenhang besteht (BGH, Urteil vom 19.09.1979, IV ZR 87/78, Randnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 133/07

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20
    Der vorliegende Fall lässt sich auch nicht mit den Fällen vergleichen, die den Entscheidungen des BGH vom 01.10.2008 (Az. IV ZR 285/06, IV ZR 157/07 und IV ZR 133/07) zu Grunde lagen.
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 157/07

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2022 - 11 O 160/20
    Der vorliegende Fall lässt sich auch nicht mit den Fällen vergleichen, die den Entscheidungen des BGH vom 01.10.2008 (Az. IV ZR 285/06, IV ZR 157/07 und IV ZR 133/07) zu Grunde lagen.
  • OLG Bamberg, 21.03.2023 - 5 U 54/22

    Auslegung eines Prüfungsverzichts in einem Teilungsabkommen

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 02.02.2022, Az. 11 O 160/20 V, abgeändert:.

    Das am 02.02.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bamberg, Az. 11 O 160/20 V wird abgeändert.

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