Rechtsprechung
LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15 WEG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Keine Pflicht des Berufungsgerichts zur sofortigen Zuständigkeitsprüfung in WEG-Sachen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 20.01.2015 - 30 C 444/14
- LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15 WEG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: …
Auszug aus LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ursächlichkeit einer schuldhaften Fristversäumnis entfallen kann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (BGH NJW 2011, 2053 Rn. 13 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BVerfG).b) Der Umstand, dass das Landgericht Würzburg am 17.02.2015 keinen Hinweis auf seine Unzuständigkeit erteilt hat, begründet kein "offenkundig nachlässiges Fehlverhalten" in der Diktion von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht (NJW 2011, 2053 Rn. 13).
Anders als in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 2053), in der die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Landgerichts allein auf der Belegenheit des Amtsgerichts in einem anderen Bezirk beruhte, war hier die Frage zu klären, ob § 72 Abs. 2 GVG einschlägig ist oder nicht.
Vor diesem Hintergrund versteht die Kammer die Andeutung in dem zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs "... mit einem Blick auf die Berufungsschrift... und das als Anlage beigefügte Urteil des AG ..." (NJW 2011, 2053 Rn. 14) mitnichten dahingehend, dass das Berufungsgericht schon bei Eingang der Berufungsschrift zur Lektüre des Urteils verpflichtet ist: In der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Konstellation war die Unzuständigkeit auch ohne Kenntnis des Urteilsinhalts offensichtlich.
- AG Würzburg, 20.01.2015 - 30 C 444/14
Auszug aus LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 20.01.2015, Az.: 30 C 444/14 WEG, wird als unzulässig verworfen.Das Amtsgericht hat die Klage entsprechend dem Antrag der Beklagten mit Endurteil vom 20.01.2015 (Bl. 137 ff. d. A.; veröffentlicht in ZMR 2015, 647) abgewiesen.
- BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09
Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den …
Auszug aus LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15
Ist die Anwendbarkeit von § 72 Abs. 2 GVG für bestimmte Fallgruppen höchstrichterlich noch nicht geklärt und können hierzu mit guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, kommt ausnahmsweise eine entsprechende Anwendung von § 281 ZPO in Betracht (vgl. BGH NJW 2010, 1818). - BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237
Auszug aus LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15
(3) Soweit die Kläger einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zitieren, in dem ausgeführt wird, das angerufene Gericht könne seine Unzuständigkeit regelmäßig erkennen, wenn der Rechtsmittelführer eine Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung einreiche (NJW 2011, 3240), ist dieser nicht einschlägig.