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   LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16   

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https://dejure.org/2017,42140
LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16 (https://dejure.org/2017,42140)
LG Bamberg, Entscheidung vom 06.10.2017 - 24 Qs 53/16 (https://dejure.org/2017,42140)
LG Bamberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 24 Qs 53/16 (https://dejure.org/2017,42140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • ra.de
  • rewis.io

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • AG Bamberg, 06.09.2016 - 1 Gs 1585/16

    Unberechtigte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch den Betrieb

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird festgestellt, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 06.09.2016 (Gz. 1 Gs 1585/16) getroffene Durchsuchungsanordnung rechtswidrig war.

    Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vom 04.09.2016 ordnete das Amtsgericht Bamberg mit Beschluss vom 06.09.2016, Gz. 1 Gs 1585/16, die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen und der Fahrzeuge des Beschuldigten A. unter der Anschrift S. an.

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Im Durchsuchungsbeschluss sind die gesuchten Beweismittel möglichst genau zu bezeichnen (BVerfG NJW 2004, 1517).

    Unbeschadet der sonstigen materiellen und formellen Voraussetzungen der Anordnung einer Durchsuchung bei einer beschuldigten Person nach den §§ 102 ff. StPO sind im Durchsuchungsbeschluss die gesuchten Beweismittel möglichst genau zu bezeichnen (BVerfG NJW 2004, 1517).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98

    Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen;

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    a) Maßgeblicher Prüfungsmaßstab bleibt im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses (BVerfG NJW 2011, 291 Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 105 Rn. 15a m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht nicht entgegen, dass sich die Durchsuchungsanordnung durch ihren Vollzug bereits erledigt hat, denn wegen des mit der Durchsuchung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffs ist auch nach Vollzug der Maßnahmen ein Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers anzuerkennen, die Rechtmäßigkeit dieses Eingriffs klären zu lassen (vgl. BVerfGE 76, 83, 88; BVerfG NJW 1997, 2163).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Ws 641/18
    Die von der B AG hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das Landgericht Bonn mit Beschluss vom 13.07.2016 (Az. 24 Qs 53/16); der Senat verwarf die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 04.11.2016 (Az. 2 Ws 639-46/16).
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