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LG Bamberg, 07.04.1994 - 3 T 52/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 07.04.1994 - 3 T 52/94
- LG Bamberg, 07.04.1995 - 3 T 52/94
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Der gegenteiligen Auffassung, daß der Betreuerin die begehrte Aufwandsentschädigung nicht gewahrt werden könne, weil sie mit der Betreuung ihres geistig behinderten Sohnes eigene Unterhaltspflichten (§ 1610 Abs. 2 BGB) erfülle und § 1836a BGB nicht dem Zweck diene, Unterhaltspflichten zu Lasten der Allgemeinheit zu mindern (vgl. LG Passau JurBüro 1993, 734, LG Ingolstadt Rpfleger 1994, 354, LG München I FamRZ 1995, 116, LG Bamberg JurBüro 1995, 604 sowie Kittel, Betreuungsrecht, Loseblattausgabe, Stand 1. Juli 1995, § 1836a BGB Rdn. 2 a) kann nicht gefolgt werden.