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   LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20   

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LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20 (https://dejure.org/2021,49910)
LG Bamberg, Entscheidung vom 09.02.2021 - 43 T 95/20 (https://dejure.org/2021,49910)
LG Bamberg, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 43 T 95/20 (https://dejure.org/2021,49910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 104 Nr. 2, § 1896 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a, Abs. 2, § 1902, § 1908d Abs. 1 S. 1; FamFG § 68 Abs. 3 S. 2, § 295 Abs. 1 S. 2
    "Krieg" mit den Behörden - Gründe für die Erweiterung einer Betreuung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Eine solche Anordnung des Aufgabenkreises ist dabei einer strengen Prüfung am Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) sowie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Abs. 1 GG) des Betreuten darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 01, 871; BayObLGZ 96, 253).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt auch in einem Betreuungsverfahren dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen, etwa wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (BGH, Beschluss vom 04.03.2010, Az. V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, bei juris Rn. 13).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Ferner ist erforderlich bei der Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 00, 189), d.h., dass der Betroffene nicht im Stande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden (BGH NJW 96, 918; BayObLGZ 97, 206) und nach den zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln.
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Die geistige Behinderung beruht auf einen messbaren Intelligenzmangel verbunden mit einer mangelhaften Differenzierung der Persönlichkeit (BayObLG FamRZ 02, 494; 94, 318).
  • AG Forchheim, 29.10.2020 - 1 XVII 110/06

    Betreuung, FamFG, Voraussetzungen, Stellungnahme, Verfahrenspflegerin,

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Forchheim vom 29.10.2020 (Az.: 1 XVII 110/06) wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Die Erforderlichkeit muss dabei für jeden Aufgabenkreis gesondert festgestellt werden (BayObLG FamRZ 99, 1612; 98, 921).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers schließlich auf einer nach diesen Maßstäben freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Einrichtung einer Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 22.01.2014, Az. XII ZB 632/12, NJW-RR 2014, 772, bei juris Rn. 6 ff.; BGH, Beschluss vom 30.07.2014, Az. XII ZB 107/14, MDR 2014, 1088, bei juris Rn. 12 ff.).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93

    Sachverständigengutachten; Tatsachenbasis; Gutachter; Ergänzung; Gutachten;

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Die geistige Behinderung beruht auf einen messbaren Intelligenzmangel verbunden mit einer mangelhaften Differenzierung der Persönlichkeit (BayObLG FamRZ 02, 494; 94, 318).
  • LG Bamberg, 12.03.2019 - 43 T 31/19

    Erweiterung einer Betreuung

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht in diesem Beschwerdeverfahren (43 T 31/19) eine erneute Begutachtung angestoßen, die indes wegen der Verweigerungshaltung des Betroffenen bisher nicht abgeschlossen ist.
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 249/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Möglichkeit zur Anordnung

    Auszug aus LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20
    Die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2019 (Az.: XII ZB 249/19) (Bl. 83 f. d. Sonderheftes) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

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