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   LG Bamberg, 09.04.2015 - 3 S 155/14   

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https://dejure.org/2015,82973
LG Bamberg, 09.04.2015 - 3 S 155/14 (https://dejure.org/2015,82973)
LG Bamberg, Entscheidung vom 09.04.2015 - 3 S 155/14 (https://dejure.org/2015,82973)
LG Bamberg, Entscheidung vom 09. April 2015 - 3 S 155/14 (https://dejure.org/2015,82973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft eines Fitness-Studios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus LG Bamberg, 09.04.2015 - 3 S 155/14
    Zu beanstanden ist insbesondere nicht, dass der Fitness-Studiovertrag eine Erstlaufzeit des Vertrages von 24 Monaten vorsieht, da eine solche Vertragsbestimmung grundsätzlich der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand hält (ausführlich BGH, Versäumnisurteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431, bei juris Rn. 19 ff.).

    Bei Vertragsabschluss wurde die Entscheidungs- und wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der Beklagten, die bei einer langfristigen Bindung an einen Vertrag besonders beeinträchtigt sein kann (BGH, Versäumnisurteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431, bei juris Rn. 24), mithin in ausreichendem Maße geschützt.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Bamberg, 09.04.2015 - 3 S 155/14
    Auch wenn diese sich letztlich - wie das Amtsgericht Haßfurt festgestellt hat - tatsächlich als unberechtigt erwiesen hat, die Beklagte mithin mit der Ausübung eines nicht bestehenden Gestaltungsrechts ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB verletzt und damit pflichtwidrig im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB gehandelt hat, kommt eine (verschuldensabhängige) Haftung der Beklagten für die anwaltlichen Abwehrkosten der Klägerin nicht in Betracht, da sie ihre eingenommene Rechtsposition jedenfalls als plausibel ansehen durfte (grundlegend BGH, Urteil vom 16.01.2009, Az. V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, bei juris Rn. 19 ff.).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 14/12

    Stromversorgungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Erstlaufzeit des

    Auszug aus LG Bamberg, 09.04.2015 - 3 S 155/14
    Denn im Ausgangspunkt ist zunächst festzustellen, dass im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH, Urteil vom 12.12.2012, Az. VIII ZR 14/12, NJW 2013, 926, bei juris Rn. 22 zu § 309 Nr. 9 a) BGB), hier am 03.01.2011, die Laufzeit lediglich 24 Monate betrug und damit - wie ausgeführt (zuvor unter I.) - nicht zu bestanden war.
  • LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21

    Unzulässiger Hinweis an Verbraucher über die Verlängerung eines

    Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12, im gleichen Sinne auch LG Bamberg 3 S 155/14).
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