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   LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15   

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https://dejure.org/2015,63529
LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15 (https://dejure.org/2015,63529)
LG Bamberg, Entscheidung vom 11.11.2015 - 3 T 127/15 (https://dejure.org/2015,63529)
LG Bamberg, Entscheidung vom 11. November 2015 - 3 T 127/15 (https://dejure.org/2015,63529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung von Privatgutachterkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung von zuvor wegen Verjährung nicht zuerkannter Privatgutachterkosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens können demnach zu den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähigen Kosten gehören, wenn sie "unmittelbar prozessbezogen" sind (zuletzt BGH, Beschluss vom 26.02.2013, Az. VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823, bei juris Rn. 4 ff.; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140, bei juris Rn. 10 ff.).

    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob das Gutachten mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, a. a. O., bei juris Rn. 10), z. B. einen Tag nach Klagezustellung (BGH, Beschluss vom 26.02.2013, a. a. O., bei juris Rn. 4).

    Eine ex-post-Betrachtung dergestalt, dass geprüft wird, ob das Privatgutachten tatsächlich die Entscheidungsfindung des Gerichts im Prozess beeinflusst hat, verbietet sich (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140, bei juris Rn. 13).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Ausreichend ist auch eine konkrete Klageandrohung (BGH, Beschluss vom 17.12.2002, a. a. O., bei juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, Az. VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415, bei juris Rn. 7).

    Hingegen genügt die Vorlage eines in anderem Zusammenhang erstellten Gutachtens allein nicht (BGH, Beschluss vom 23.05.2006, a. a. O., bei juris Rn. 6).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (grundlegend BGH, Beschluss vom 17.12.2002, Az. VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235, bei juris Rn. 7).

    Ausreichend ist auch eine konkrete Klageandrohung (BGH, Beschluss vom 17.12.2002, a. a. O., bei juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, Az. VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415, bei juris Rn. 7).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens können demnach zu den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähigen Kosten gehören, wenn sie "unmittelbar prozessbezogen" sind (zuletzt BGH, Beschluss vom 26.02.2013, Az. VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823, bei juris Rn. 4 ff.; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140, bei juris Rn. 10 ff.).

    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob das Gutachten mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, a. a. O., bei juris Rn. 10), z. B. einen Tag nach Klagezustellung (BGH, Beschluss vom 26.02.2013, a. a. O., bei juris Rn. 4).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind bei Beurteilung der Frage, ob die Zuziehung eines nicht beim Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig anzusehen ist, drei Fallkonstellationen zu unterscheiden (grundlegend BGH, Beschluss vom 12.12.2002, Az. I ZB 29/02, NJW 2003, 901, bei juris Rn. 11 ff.; zuletzt Mayer, NJW 2014, 2913 ff.).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 95/09

    Kostenfestsetzung: Prozessuale Kostenerstattung der zuvor erfolglos auf

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Zur prozessualen Kostenerstattung der zuvor erfolglos auf materiell-rechtlicher Grundlage eingeklagten Kosten eines Privatgutachtens hat der BGH in seinem Beschluss vom 09.02.2012 (Az. VII ZB 95/09, NJW 2012, 1291, bei juris Rn. 6 ff.) Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Sinn und Zweck des § 548 Abs. 1 BGB - die kurze Verjährung soll zwischen den Parteien des Mietvertrages eine rasche Auseinandersetzung gewährleisten und eine beschleunigte Klarstellung der Ansprüche wegen des Zustandes der überlassenen Sache bei Rückgabe erreichen (vgl. zuletzt BGH, Versäumnisurteil vom 23.06.2010, Az. XII ZR 52/08, NJW 2010, 2652, bei juris Rn. 12) - werden nicht unterlaufen, wenn nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens im Kostenfestsetzungsverfahren Kosten, die für einen Privatgutachter angefallen sind, geltend gemacht werden.
  • LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Die Beklagten können sich insoweit zwar auf verschiedene Instanzentscheidungen aus jüngerer Zeit berufen, wonach die Reisekosten des auswärtigen Anwalts - bei fehlender Notwendigkeit - bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind (vgl. etwa LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 O 455/11, NJW 2015, 498 m. zustimmender Anm. Schons, bei juris Rn. 15 ff., sowie die Nachweise in den Schriftsätzen der Beklagten vom 12.01.2015, Bl. 729 ff. d. A., und 26.05.2015, Bl. 746 ff. d. A.).
  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Auszug aus LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15
    Das OLG Celle hat sich aber ausdrücklich gegen diese Auffassung gestellt; die Kammer nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Celle Bezug und macht sich diese zu eigen (OLG Celle, Beschluss vom 22.06.2015, Az. 2 W 150/15, NJW 2015, 2670, bei juris Rn. 10 ff.).
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