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   LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16   

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https://dejure.org/2017,13338
LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16 (https://dejure.org/2017,13338)
LG Bamberg, Entscheidung vom 13.04.2017 - 3 S 88/16 (https://dejure.org/2017,13338)
LG Bamberg, Entscheidung vom 13. April 2017 - 3 S 88/16 (https://dejure.org/2017,13338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249; StVG § 7 Abs. 1, § 17; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1
    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall bei bereits vorliegendem, von der Schädigerseite eingeholtem "Erstgutachten"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall bei bereits vorliegendem, von der Schädigerseite eingeholtem "Erstgutachten"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schädiger muss Kosten für Zweitgutachten tragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein infolge eines Wendeversuchs quer

    Auszug aus LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16
    Wohl überwiegend wird hingegen vertreten, der Geschädigte dürfe die Einholung eines zweiten -"eigenen" - Gutachtens selbst dann für erforderlich halten, wenn Zweifel an der Objektivität oder Richtigkeit des vom Schädiger beauftragten Gutachtens nicht bestehen (z. B. OLG Stuttgart, NJW 1974, 951; KG, DAR 1976, 241; LG Mannheim, zfs 1980, 266; AG Oldenburg in Holstein, BeckRS 2008, 09416; Vuia, NJW 2013, 1197, 1199 m.w. N., auch zur Gegenauffassung).

    Verwiesen wird insoweit auf den Grundsatz der Waffengleichheit; bei der Beauftragung eines Sachverständigen durch den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung müsse der Geschädigte das Recht behalten, das Gutachten eines Sachverständigen "seines Vertrauens" einzuholen (so z. B. OLG Stuttgart, NJW 1974, 951, bei juris Rn. 37 a.E.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16
    Diese Voraussetzungen ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB, so daß die Darlegungs- und Beweislast hierfür beim Geschädigten liegt (BGH, Urteil vom 30. November 2004, Az. VI ZR 365/03, NJW 2005, 356, bei juris Rn. 17 m. w. N., Hervorhebung nicht im Original).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. Zum Ganzen zusammenfassend BGH, Urteil vom 19. Juli 2016, Az. VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363, bei juris Rn. 15 f. m. w. N., Hervorhebung nicht im Original).
  • AG Bamberg, 15.09.2016 - 101 C 888/16

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem

    Auszug aus LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts Bamberg vom 15.09.2016, Az. 101 C 888/16, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • AG Ludwigslust, 07.12.2017 - 41 C 110/17
    - Seite 4 - 41 C 110/15 Allerdings kommt es darauf im vorliegenden Fall auch nicht an, denn dem Kläger steht grundsätzlich das Recht zu ein Zweitgutachten zu beauftragen, sofern er begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer in Auftrag gegebenen Erstgutachtens hat (LG Bamberg, Urteil vom 13. April 2017 - 3 S 88/16 -, juris).

    Dabei wird bereits überwiegend wird von der Rechtsprechung vertreten, dass der Geschädigte die Einholung eines zweiten - "eigenen" - Gutachtens selbst dann für erforderlich halten darf, wenn Zweifel an der Objektivität oder Richtigkeit des vom Schädiger beauftragten Gutachtens nicht bestehen (z. B. OLG Stuttgart, NJW 1974, 951; KG, DAR 1976, 241; LG Mannheim, zfs 1980, 266; LG Bamberg, Urteil vom 13. April 2017 - 3 S 88/16 -, Rn. 7, bei juris; AG Oldenburg in Holstein, BeckRS 2008, 09416; Vuia, NJW 2013, 1197, 1199 m.w. N., auch zur Gegenauffassung).

  • AG Ludwigslust, 07.12.2017 - 41 C 110/15

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Zweitgutachten

    Allerdings kommt es darauf im vorliegenden Fall auch nicht an, denn dem Kläger steht grundsätzlich das Recht zu ein Zweitgutachten zu beauftragen, sofern er begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer in Auftrag gegebenen Erstgutachtens hat (LG Bamberg, Urteil vom 13. April 2017 - 3 S 88/16 -, juris).

    Dabei wird bereits überwiegend wird von der Rechtsprechung vertreten, dass der Geschädigte die Einholung eines zweiten - "eigenen" - Gutachtens selbst dann für erforderlich halten darf, wenn Zweifel an der Objektivität oder Richtigkeit des vom Schädiger beauftragten Gutachtens nicht bestehen (z. B. OLG Stuttgart, NJW 1974, 951; KG, DAR 1976, 241; LG Mannheim, zfs 1980, 266; LG Bamberg, Urteil vom 13. April 2017 - 3 S 88/16 -, Rn. 7, bei juris; AG Oldenburg in Holstein, BeckRS 2008, 09416; Vuia, NJW 2013, 1197, 1199 m.w. N., auch zur Gegenauffassung).

  • AG Papenburg, 03.06.2020 - 3 C 28/20

    Verkehrsunfall - Gutachteneinholung

    Der Kläger hat nämlich stets das Recht, einen Gutachter seines Vertrauens einzuholen (vgl.: LG Bamberg, Endurteil v. 13.04.2017 - 3 S 88/16 - in NJOZ 2018, 140 (141)).
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