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   LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20   

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https://dejure.org/2020,31931
LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20 (https://dejure.org/2020,31931)
LG Bamberg, Entscheidung vom 14.05.2020 - 3 S 16/20 (https://dejure.org/2020,31931)
LG Bamberg, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 3 S 16/20 (https://dejure.org/2020,31931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Haftpflichtversicherung, Haftung, Rechtsfehler, Anspruch, Ausgleichsanspruch, Versicherung, Versicherer, Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherer, Verpflichtung, Rechtsauffassung, Zugmaschine, Anforderungen, Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Göttingen, 23.05.2019 - 8 O 286/17
    Auszug aus LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20
    Die Kammer folgt insoweit der von der Klägerseite zitierten Rechtsansicht der Landgerichte Kassel (Urteil vom 15.03.2019, Az. 4 O 2024/17) und Göttingen (Urteil vom 23.06.2019, Az. 8 O 286/17) sowie der Rechtsansicht des Oberlandesgerichtes Bamberg in seiner Entscheidung vom 22.10.2019, Az. 5 U 40/19- Der Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Bezahlung der Hälfte der von ihr aufgewendeten Beträge ergibt sich aus § 78 Abs. 2 VVG und begründet sich wie folgt.
  • OLG Bamberg, 22.10.2019 - 5 U 40/19

    Deckungsumfang für tschechischen Schwertransporter

    Auszug aus LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20
    Die Kammer folgt insoweit der von der Klägerseite zitierten Rechtsansicht der Landgerichte Kassel (Urteil vom 15.03.2019, Az. 4 O 2024/17) und Göttingen (Urteil vom 23.06.2019, Az. 8 O 286/17) sowie der Rechtsansicht des Oberlandesgerichtes Bamberg in seiner Entscheidung vom 22.10.2019, Az. 5 U 40/19- Der Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Bezahlung der Hälfte der von ihr aufgewendeten Beträge ergibt sich aus § 78 Abs. 2 VVG und begründet sich wie folgt.
  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Auszug aus LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20
    Dass der leistende Versicherer eines Gespannteils bei dem Versicherer des anderen Gespannteils auf Grundlage von § 78 Abs. 2 VVG (i.d.R. hälftigen) Regress nehmen kann, ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 279/08 - Rn. 9 ff., juris) zu bejahen.
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17

    Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20
    Weiterhin kann der Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer eines Zugfahrzeuges und dem Haftpflichtversicherer des mit diesem verbundenen Anhängers nach Regulierung eines durch das Gespann verursachten Schadens durch einen der beiden Versicherer nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden (vgl. dazu ausführlich BGH, Urteil vom 04. Juli 2018 - IV ZR 121/17 - Rn. 13 ff., juris).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-359/14

    ERGO Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus LG Bamberg, 14.05.2020 - 3 S 16/20
    Nach den Darlegungen in der Entscheidung des EuGH vom 21.01.2016 (C-359/14 und 475/14, NVZ 2016, 217ff.) ist jedoch zu beachten, dass die Verpflichtung eines Versicherers, um die es vorliegend geht, ihre Grundlage in dem mit dem Versicherungsnehmer geschlossenen Versicherungsvertrag findet, weshalb eine differenzierte Betrachtung zwischen den vertraglichen und den außervertraglichen Beziehungen vorzunehmen ist.
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