Rechtsprechung
   LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61912
LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19 (https://dejure.org/2019,61912)
LG Bamberg, Entscheidung vom 14.08.2019 - 42 T 89/19 (https://dejure.org/2019,61912)
LG Bamberg, Entscheidung vom 14. August 2019 - 42 T 89/19 (https://dejure.org/2019,61912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,61912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PStG § 27 Abs. 3, § 35 Abs. 1 S. 1, § 47, § 48, § 51 Abs. 1 S. 2, § 53 Abs. 2; FamFG § 58, § 70; GVG § 72 Abs. 1 S. 2, § 119 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen der Berichtigung eines Zusatzes im Geburtenregister

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 30.07.2015 - 31 Wx 425/14

    Keine Namenstilgung nach Anerkennung durch biologischen Vater

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Eine Berichtigung im Sinne der §§ 47, 48 PStG ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG München, Beschluss vom 30.7.2015 - 31 Wx 425/14; OLG Hamm OLGZ 1988, 129; Bornhofen in Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 7ff).

    Da unter den Begriff der Berichtigung nicht nur die Richtigstellung von etwas Falschem, sondern auch das Hinzufügen von etwas Fehlendem fällt, muss die Unrichtigkeit von Anfang an bestehen (OLG München, Beschluss vom 30.7.2015 - 31 Wx 425/14; OLG Hamm OLGZ 1988, 129; Bornhofen in Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 7ff).

  • OLG Hamm, 02.10.1987 - 15 W 342/85
    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Eine Berichtigung im Sinne der §§ 47, 48 PStG ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts eines durch Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsbuch durch Richtigstellung einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit (OLG München, Beschluss vom 30.7.2015 - 31 Wx 425/14; OLG Hamm OLGZ 1988, 129; Bornhofen in Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 7ff).

    Da unter den Begriff der Berichtigung nicht nur die Richtigstellung von etwas Falschem, sondern auch das Hinzufügen von etwas Fehlendem fällt, muss die Unrichtigkeit von Anfang an bestehen (OLG München, Beschluss vom 30.7.2015 - 31 Wx 425/14; OLG Hamm OLGZ 1988, 129; Bornhofen in Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl., § 47 Rn. 7ff).

  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Außer dem in § 35 I 1 1 PStV aufgeführten Fehlen geeigneter Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes wird davon etwa auch der das Kind betreffende Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" erfasst, wenn Identität oder Namensführung der den Namen erteilenden Eltern nicht geklärt ist (vgl. KG StAZ 2018, 217 = BeckRS 2017, 123054).
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Seit der Neufassung der §§ 72, 119 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GVG durch das Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 im Sinne der sogenannten "formellen Anknüpfung" bestimmt sich die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel allein danach, welcher Spruchkörper tatsächlich tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 9.12.1992 - XII ZB 114/92).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Danach wurden die erwiesenen Tatsachen eingetragen, während hinsichtlich der nicht belegten eintragungspflichtigen Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen wurden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkte (vgl. BR-Drs. 713/08, 97 f.; OLG Schleswig StAZ 2014, 242 (243 mwN) = BeckRS 2014, 911) (BGH, Beschluss vom 23.1.2019 - XII ZB 265/17, NZFam 2019, 300).
  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Personenstandsverfahren: Identitätsnachweis der staatenlosen Mutter bei

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Danach wurden die erwiesenen Tatsachen eingetragen, während hinsichtlich der nicht belegten eintragungspflichtigen Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen wurden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkte (vgl. BR-Drs. 713/08, 97 f.; OLG Schleswig StAZ 2014, 242 (243 mwN) = BeckRS 2014, 911) (BGH, Beschluss vom 23.1.2019 - XII ZB 265/17, NZFam 2019, 300).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16

    Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Es ist demgemäß bei der Streichung des Zusatzes nach § 35 PStV von einer Folgebeurkundung im Sinne von § 27 Abs. 3 PStG auszugehen, die von dem Anwendungsbereich der §§ 47, 48 PStG gerade nicht umfasst ist (so im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.3.2017 - I-3 Wx 80/16).
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 15 W 119/18

    Bindung der Standesämter und der Gerichte an den Fortfall des Hinweises auf die

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Sinn des Zusatzes nach § 35 PStV ist es ja gerade, diese Beweiswirkung auszuschließen, um eine Person auch bei nicht nachgewiesener Identität im Personenstandsregister wenigstens mit den Identitätsangaben beschreiben zu können (OLG Hamm Beschluss vom 25.5.2018 - 15 W 119/18, BeckRS 2018, 40294).
  • KG, 16.05.2017 - 1 W 338/16

    Geburtsregistereintrag: Berichtigung des mit dem Zusatz "Identität nicht

    Auszug aus LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19
    Anerkannt ist deswegen, dass der im Geburtenregister vorhandene Zusatz gemäß § 35 PStV "Identität bzw. Namensführung nicht nachgewiesen" nicht der Beweiswirkung einer Eintragung nach § 54 PStG unterliegt (OLG Hamm, StAZ 2016, 113; KG Berlin StAZ 2017, 273).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht