Rechtsprechung
LG Bamberg, 21.01.2019 - 43 T 6/19 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GKG § 68; ZPO § 319 Abs. 1 u. Abs. 3
Keine Beschwer der Partei selbst gegen zu niedrige Streitwertfestsetzung - rewis.io
Keine Beschwer der Partei selbst gegen zu niedrige Streitwertfestsetzung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 15.11.2018 - 30 C 2358/17
- LG Bamberg, 21.01.2019 - 43 T 6/19 WEG
Papierfundstellen
- ZMR 2019, 431
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11
Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung
Auszug aus LG Bamberg, 21.01.2019 - 43 T 6/19
Der von den Klägern zitierte Ausnahmefall nach der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.05.2011 - 10 OA 32/11 = zitiert nach juris - wonach ein nicht kostenpflichtiger, obsiegender Verfahrensbeteiligter beschwert sein kann, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine höhere Honorar- bzw. Streitwertvereinbarung getroffen hat und die unzutreffende Streitwertfestsetzung daher zu einer geringeren Kostenerstattung durch den Kostenpflichtigen führt - liegt ersichtlich nicht vor. - BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07
Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung
Auszug aus LG Bamberg, 21.01.2019 - 43 T 6/19
Nachdem jedoch die höchstgerichtliche Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 30.07.2008 - II ZB 40/07 = MDR 2008, 1292) die Korrektur einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO nach Änderung des Streitwertes ausdrücklich ablehnt und gegen eine den noch zu stellenden Antrag auf Berichtigung des Urteils zurückweisende Entscheidung des Amtsgerichts gemäß § 319 Abs. 3 ZPO kein Rechtsmittel stattfindet, würde eine Streitwertänderung im für die Kläger ungünstigsten - und angesichts der klaren Rechtsprechung des BGH wahrscheinlichsten - Fall zu einer Erhöhung von Streitwert und Kostenlast führen. - AG Würzburg, 15.11.2018 - 30 C 2358/17
Beschlussmängelklage gegen die Gültigkeit mehrerer WEG-Beschlüsse
Auszug aus LG Bamberg, 21.01.2019 - 43 T 6/19
Die Beschwerde der Kläger vom 07.01.2019 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 15.11.2018 (Az.: 30 C 2358/17 WEG) wird als unzulässig verworfen.