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LG Bamberg, 24.02.2020 - 13 O 293/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Bamberg, 24.02.2020 - 13 O 293/19
- OLG Bamberg, 21.09.2020 - 8 U 101/20
- OLG Bamberg, 21.10.2020 - 8 U 101/20
- BGH, 23.03.2021 - XI ZR 601/20
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 21.10.2020 - 8 U 101/20
Zurückweisung einer Berufung
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 24.02.2020, Az.: 13 O 293/19 Fin, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 24.02.2020, Az.: 13 O 293/19 Fin, war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Bamberg, 21.09.2020 - 8 U 101/20
Anforderungen an Widerrufsinformation
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 24.02.2020, Az.: 13 O 293/19 Fin, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.