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   LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17   

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https://dejure.org/2017,50360
LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17 (https://dejure.org/2017,50360)
LG Bamberg, Entscheidung vom 24.10.2017 - 3 T 190/17 (https://dejure.org/2017,50360)
LG Bamberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 3 T 190/17 (https://dejure.org/2017,50360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 427 Abs. 1, FamFG § 422 Abs. 2, FamFG § 410, FamFG § 427, FamFG § 422, AsylG § 34a Abs. 1 S. 1, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung, Wiedereinreise, Abschiebung, Rückkehrentscheidung, Rückführungsrichtlinie, Abschiebungsandrohung, Ingewahrsamnahme, Sicherungshaft, Haftanordnung, Dublin-Haft, Haft, Wiedereinreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 108/16

    Statthaftigkeit Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im Verfahren über den

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17
    Das Beschwerdegericht ist also nicht befugt, eine tatsächlich im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des Amtsgerichts nachträglich als eine einstweilige Anordnung oder einen im Wege der einstweiligen Anordnung getroffenen Beschluss anzusehen (BGH, Beschluss vom 16.09.2015, V ZB 40/15 = BeckRS 2015, 19221; BGH, Beschluss vom 30.03.2017, V ZB 108/16 = BeckRS 2017, 109295).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17
    Fehlt es an einer Androhung der Abschiebung, darf die Haft zu deren Sicherung wegen Fehlens einer Vollstreckungsvoraussetzung grundsätzlich nicht abgeordnet werden, selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegen die Betroffene an sich vorlägen und die Ausländerbehörde auch beabsichtigt (wie hier), eine solche Verfügung zu erlassen (BGH, Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15 = BeckRS 2016, 16410; BGH, Beschluss vom 02.07.2013, VI ZR 110/13 = BeckRS 2013, 13801 in ständiger Rechtsprechung).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17
    Die illegale Wiedereinreise der Betroffenen spätestens am 27.07.2017 machte die Durchführung eines neuen Dublin-Verfahrens notwendig, die Abschiebungsanordnung vom 08.02.2017 war verbraucht (BGH, Beschluss vom 14.01.2016, V ZB 18/14).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15

    FamFG § 417, § 427

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17
    Das Beschwerdegericht ist also nicht befugt, eine tatsächlich im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des Amtsgerichts nachträglich als eine einstweilige Anordnung oder einen im Wege der einstweiligen Anordnung getroffenen Beschluss anzusehen (BGH, Beschluss vom 16.09.2015, V ZB 40/15 = BeckRS 2015, 19221; BGH, Beschluss vom 30.03.2017, V ZB 108/16 = BeckRS 2017, 109295).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17
    Fehlt es an einer Androhung der Abschiebung, darf die Haft zu deren Sicherung wegen Fehlens einer Vollstreckungsvoraussetzung grundsätzlich nicht abgeordnet werden, selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegen die Betroffene an sich vorlägen und die Ausländerbehörde auch beabsichtigt (wie hier), eine solche Verfügung zu erlassen (BGH, Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15 = BeckRS 2016, 16410; BGH, Beschluss vom 02.07.2013, VI ZR 110/13 = BeckRS 2013, 13801 in ständiger Rechtsprechung).
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