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LG Bamberg, 26.07.2021 - 22 O 375/20 |
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Sittenwidrigkeit, Marke, Fahrzeug, Annahmeverzug, Zulassungsverfahren, Widerruf, Zulassung, Software, Streitwert, Genehmigung, Beweislast, Haftung, Einstellung, Herausgabe, Zug um Zug, Kosten des Rechtsstreits, Darlegungs und Beweislast
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- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus LG Bamberg, 26.07.2021 - 22 O 375/20
Nach den vorstehend aufgezeigten Maßstäben kommt eine Schadensersatzpflicht eines Fahrzeugherstellers gemäß § 826 BGB gegenüber Fahrzeugkäufern in Betracht, wenn die Zulassungsbehörden, die Öffentlichkeit und die Fahrzeugkäufer durch den gezielten Einbau einer genau hierfür programmierten Motorsteuerungssoftware im Interesse rücksichtslosen Gewinnstrebens und in Gleichgültigkeit gegenüber dem durch die gesetzliche Festlegung von Abgasgrenzwerten angestrebten Schutz von Umwelt und Gesundheit darüber getäuscht wurden, dass die Grenzwerte mittels einer im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 715/2007 unzulässigen Abschalteinrichtung ausschließlich auf dem durch die Software erkannten Prüfstand eingehalten werden, infolge dieser Täuschung durch die zuständigen Behörden die EG-Übereinstimmungsbescheinigung erteilt wurde, und die ahnungslosen Fahrzeugkäufer mit einer Stilllegung ihrer Fahrzeuge bei Bekanntwerden des Sachverhalts - wie in Bezug auf den VW-Motor EA 189 im Raum stand - rechnen mussten (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19).Gerade unter Berücksichtigung der grundlegenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) zum VW-Motor EA 189 kann, anders als der Kläger offenbar meint, nicht davon ausgegangen werden, dass jedwede Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch einen Autohersteller im Gewinninteresse und das Inverkehrbringen entsprechender Fahrzeuge ohne weiteres den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ausfüllt.
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus LG Bamberg, 26.07.2021 - 22 O 375/20
Hingegen stellt der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ("Thermofenster") als solcher kein derartiges arglistiges Vorgehen des beklagten Automobilherstellers dar, das die Qualifikation dieses Verhaltens als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, juris, Rn 18). - EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus LG Bamberg, 26.07.2021 - 22 O 375/20
Auch aus dem Urteil des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18) lässt sich nichts zur Sittenwidrigkeit der Installation von Thermofenstern herleiten, weil die genannte Entscheidung sich nicht mit der Frage der Sittenwidrigkeit von Abschalteinrichtungen befasst.