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   LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21   

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https://dejure.org/2021,66437
LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21 (https://dejure.org/2021,66437)
LG Bamberg, Entscheidung vom 27.09.2021 - 22 O 46/21 (https://dejure.org/2021,66437)
LG Bamberg, Entscheidung vom 27. September 2021 - 22 O 46/21 (https://dejure.org/2021,66437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Fahrzeug, Sittenwidrigkeit, Unfall, Berufung, Beschwerde, Kaufpreis, Streitwert, Zulassung, Genehmigungsverfahren, Software, Zahlung, Betriebserlaubnis, Sicherheitsleistung, Kosten des Rechtsstreits, anwaltliche Mitwirkung, Wert des Beschwerdegegenstands

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche

    Auszug aus LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21
    Die in den VWVerfahren vom KBA festgestellte und von VW eingeräumte Abschaltautomatik der Motorbaureihe EA 189 hat für Gerichtsverfahren anderer Autohersteller keine Relevanz (OLG Nürnberg Urteil v. 19.7.2019 - 5 U 1670/18).

    Die Beklagte konnte somit durchaus annehmen, dass die von ihr gewählte Steuerung der Abgasrückführung jedenfalls dem Grunde nach nicht zu beanstanden sei, weil sie ansonsten vom Kraftfahrtbundesamt eben beanstandet worden wäre (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21
    22 O 46/21 - Seite 10 - Eine Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV scheidet bereits mangels drittschützendem Charakter der Normen aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21
    Eine engere Auslegung würde im übrigen unter Umständen zu der gerade nicht gewollten Benachteiligung von Kleinwagenherstellern führen, wenn diese gezwungen wären, eine sehr aufwendige und sehr teure Lösung, soweit eine solche zur Verfügung steht, in ihre Fahrzeuge einzubauen, obwohl Kleinwagen auf günstige Verkaufspreise angewiesen sind und Kleinwagen im Vergleich zu Fahrzeugen mit größerem Gewicht und häufig größeren Motoren in der Regel dem Ziel der Verordnung, Emissionen zu reduzieren, eher entsprechen." (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019 - 10 U 134/19).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21
    Unzulässig wird ein solches Vorgehen aber dann, wenn die Parteien ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts oder die Richtigkeit ihres Vortrags willkürlich Vermutungen "aus Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" anstellt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - IX ZR 195/14).
  • OLG Koblenz, 16.09.2019 - 12 U 61/19

    Deliktshaftung der Vorstandsmitglieder eines Automobilkonzerns gegenüber dem

    Auszug aus LG Bamberg, 27.09.2021 - 22 O 46/21
    Sie kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil vom 28.6.2016 = WM 2019, 1929 Rdn. 16, juris).
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