Rechtsprechung
LG Bayreuth, 08.09.2022 - 21 O 273/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Abfindungsvergleich, Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr, Feststellungsklage, Streitgegenstand, Anderweitige Erledigung, Vergleichsmehrwert, Prozeßbevollmächtigter, Streitwert, Wert des Beschwerdegegenstandes, Qualifizierte elektronische Signatur, ...
- rewis.io
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- OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20
Zivilprozessrecht
Auszug aus LG Bayreuth, 08.09.2022 - 21 O 273/21
Für die Frage, ob ein Vergleichsmehrwert festzusetzen ist, ist maßgeblich, ob der Abfindungsvergleich lediglich den Streitgegenstand erledigt oder darüber hinaus geht - weil im Vergleich eine Regelung getroffen wird, die wirtschaftlich und rechtlich betrachtet weitergehend als der nach dem Klageantrag bestimmte Streitgegenstand ist (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 01.03.2021, 3 U 19/20 Rn. 10, BeckRS 2021, 4409).