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LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 412 ZPO § 412 ZPO§ 485 Abs. 1 ZPO § 485 Abs. 1 ZPO§ 485 Abs. 3 ZPO § 485 Abs. 3 ZPO§ 91 ZPO § 91 ZPO§ 494a ZPO § 494a ZPO
Unzulässigkeit eines Beweisverfahrens bei Beweiserhebung in der Hauptsache - RA Kotz
Hauptsacheverfahren; Antrag Begutachtung durch Sachverständigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Begutachtung durch einen Sachverständigen
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21
- OLG Bamberg, 03.11.2021 - 5 W 67/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21
Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (…vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824). - OLG Naumburg, 26.05.2010 - 1 W 27/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Zurückweisung des …
Auszug aus LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21
Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (…vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824). - OLG Celle, 11.06.2010 - 13 W 45/10
Kostenentscheidung im selbstständigem Beweisverfahren bei Zurückweisung des …
Auszug aus LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21
Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (…vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824). - OLG Köln, 20.07.2009 - 22 W 38/09
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21
Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (…vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824). - OLG Stuttgart, 07.07.1994 - 4 W 25/94
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrages …
Auszug aus LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21
Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (…vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824).
- OLG Bamberg, 03.11.2021 - 5 W 67/21
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 17.09.2021, Az. 43 OH 14/21, in Ziffer II. (Kostenentscheidung) aufgehoben.