Rechtsprechung
   LG Bayreuth, 18.03.2021 - 21 O 392/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16512
LG Bayreuth, 18.03.2021 - 21 O 392/20 (https://dejure.org/2021,16512)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 18.03.2021 - 21 O 392/20 (https://dejure.org/2021,16512)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 18. März 2021 - 21 O 392/20 (https://dejure.org/2021,16512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Restschadensersatzanspruch des geschädigten Gebrauchtwagenkäufers nach § 852 BGB ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darstellen des Inverkehrbringens des Fahrzeugs unter Erschleichung der Typgenehmigung gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt als eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.R.d. sog. Abgasskandals

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus LG Bayreuth, 18.03.2021 - 21 O 392/20
    Jene Vorschriften haben insoweit nur die Bedeutung einer Begrenzung des Haftungsumfangs." (BGHZ 71, 86 III. 5. c) juris: Rn. 63).
  • OLG Bamberg, 22.05.2020 - 1 U 114/19

    Anspruch auf Schadensersatz bei Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Bayreuth, 18.03.2021 - 21 O 392/20
    Dies entspricht auch der Praxis des OLG Bamberg (Urteil vom 22.05.2020, 1 U 114/19, Seite 17 vorletzter Absatz).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Bayreuth, 18.03.2021 - 21 O 392/20
    Das Inverkehrbringen des Fahrzeugs unter Erschleichung der Typgenehmigung gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung dar (vgl. BGH Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, juris Leitsatz).
  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.05.2021 - 21 O 392/20 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung des Klageantrages zu Ziff. 1 gemäß der Wiedergabe der zweitinstanzlichen Sachanträge zu Ziff. I der Gründe verurteilt, dem Kläger Auskunft zu seinen personenbezogenen Daten zu erteilen, die in der Korrespondenz zwischen dem Datenschutzbeauftragten Herrn C. und der Beklagten (E-Mail, postalische Korrespondenz) sowie in Protokollen von Abstimmungsgesprächen, Vermerken zu etwaigen rechtlichen Ausführungen sowie Stellungnahmen an die Beklagte enthalten sind.

    Im Übrigen beantragt der Kläger dann zuletzt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.05.2021 - 21 O 392/20 - abzuändern und unter Zurückverweisung des Rechtsstreits im Übrigen (eidesstattliche Versicherung, Herausgabe- und Zahlungsstufe) auf der ersten Stufe die Beklagte zu verurteilen, 1. den Kläger gemäß Art. 34 Abs. 2 i.V.m. Art. 33 Abs. 3 b, c, d, DSGVO zu benachrichtigen;.

  • AG Bernau, 11.10.2021 - 10 C 344/21
    Würde man hingegen die Formel (vgl. Bl. 191 und LG Bayreuth 21 O 392/20, juris Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke ./. Erwartete Restlaufzeit) anwenden, würde man zu einem nicht zu vertretenen Ergebnis kommen (15.500 x 21.2236 ./. 18.6663 = 17.623,51 EUR).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht