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   LG Bayreuth, 20.12.2016 - 21 O 34/16   

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https://dejure.org/2016,54331
LG Bayreuth, 20.12.2016 - 21 O 34/16 (https://dejure.org/2016,54331)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 20.12.2016 - 21 O 34/16 (https://dejure.org/2016,54331)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 21 O 34/16 (https://dejure.org/2016,54331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neulieferung eines Volkswagen (VW) wegen des VW-Abgasskandals

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Käufers auf Lieferung des Nachfolgemodells der zweiten Modellgeneration (Tiguan II) gegen den Verkäufer wegen Einsatzes einer prüfstandsoptimierenden Software

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Neulieferung eines VW Tiguan wegen des VW-Abgasskandals, aber auf Nachbesserung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgasskandal: Sachmangel und Unmöglichkeit der Nacherfüllung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Bayreuth, 20.12.2016 - 21 O 34/16
    Die Haftung eines Unternehmens nach § 826 BGB setzt voraus, dass der Vorstand oder ein verfassungsmäßig berufener Vertreter in seiner Person den objektiven und subjektiven Tatbestand verwirklicht (BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, Leitsatz 1., Juris).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 2 U 242/09

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw mit Faltdach, da dieses undicht

    Auszug aus LG Bayreuth, 20.12.2016 - 21 O 34/16
    Der Rücktritt kann noch im laufenden Prozess für den Fall erklärt werden, dass das Ersatzlieferungsverlangen keinen Erfolg haben sollte (OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2010, DAR 2011, 28 unter B2A, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage 2014, Seite 220 unter Rz 856).
  • OLG Bamberg, 20.09.2017 - 6 U 5/17

    Unmöglichkeit der Ersatzlieferung eines Fahrzeugs bei nicht nur marginalen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 20.12.2016, Aktenzeichen 21 O 34/16, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 20.12.2016, Aktenzeichen 21 O 34/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

    Aufgrund des Untergangs der gesamten Gattung des streitgegenständlichen Fahrzeugs ist die Neulieferung eines solchen Fahrzeugs für die Beklagte unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB, da die Lieferung eines Nachfolgemodells nicht einem gleichwertigen und gleichartigen Fahrzeug entspricht, sondern eine über den ursprünglichen Erfüllungsanspruch hinausgehende Leistung darstellen würde (so auch LG Bayreuth, Urteil vom 04.01.2017 - Az.: 21 O 34/16).
  • OLG Bamberg, 02.08.2017 - 6 U 5/17

    Keine Ersatzlieferung eines nicht mehr hergestellten Fahrzeugtyps

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 20.12.2016, Az. 21 O 34/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2019 - 17 U 245/18

    Anspruch auf Nachlieferung eines gleichartigen Ersatzfahrzeugs; Verjährung

    Denn wenn keine auslegungsbedürftigen Begriffe verwandt werden, definiert die Angabe des Fahrzeugtyps mit den einzelnen Ausstattungsmerkmalen den Gegenstand des Rechtsstreits im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend deutlich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, juris Rn. 40 f.; vgl. zum Wortlaut des Antrags das Ausgangsverfahren LG Bayreuth, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 21 O 34/16 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 5. März 2019 - VIII ZR 190/18 -, juris Rn. 3).
  • LG Heidelberg, 30.06.2017 - 3 O 6/17

    Neuwagen-Kaufvertrag: Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges aus

    Die Beklagte ist im Rahmen des vorliegenden Gattungskaufs auch nicht verpflichtet, dem Kläger ein Ersatzfahrzeug aus der neuen Modellreihe des VW Tiguan zu liefern, da ein solches nicht mehr zu der geschuldeten Gattung gehört (ebenso für den VW Tiguan: LG Kempten, Urt. v. 29.03.2017 - 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279 in Rn. 45 ff.; LG Aachen, Urt. v. 21.03.2017 - 10 O 177/16, juris Rn. 32 ff.; LG Bayreuth, Urt. v. 20.12.2016 - 21 O 34/16; LG Hagen (Westfalen), Urt. v. 07.10.2016 - 9 O 58/16, juris Rn. 37 ff.; a.A. LG Offenburg, Urt. v. 21.03.2017 - 3 O 77/16).
  • LG Münster, 29.01.2018 - 10 O 357/16

    VW-Abgasskandal, Neulieferung eines Neufahrzeugs, Audi Q3

    Als Konsequenz kann der Käufer nicht im Wege der Nacherfüllung eine über den ursprünglichen Erfüllungsanspruch hinausgehende Leistung verlangen; ihm steht nicht als Nacherfüllung etwas zu, was er nach dem Kaufvertrag nicht erlangt hätte (vgl. LG Bayreuth, Urteil vom 20.12.2016 - 21 O 34/16; LG Kempten, Urteil vom 29. März 2017 - 13 O 808/16 -, juris).
  • LG Schweinfurt, 28.09.2018 - 21 O 737/16

    Nacherfüllungsansprüche aufgrund eines Autokaufs

    Nach Vortrag der Beklagtenseite selbst, ist der Motor (2,0 I TDI 135 kW (184 PS) mit einer 6-Gang Schaltung nicht verändert oder ausgetauscht worden und noch in Produktion (vgl. zum gegenteiligen Fall einer neuen Baureihe bzw. eines Generationswechsels mit neuem Motor: OLG Bamberg, Beschluss vom 02.08.2017 - Az. AZ: 6 U 5/17; LG Bayreuth - AZ: 21 O 34/16).
  • OLG Bamberg, 18.12.2017 - 1 U 106/17

    Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei vom Abgasskandal betroffenem Pkw nach

    Entgegen der mit Schriftsatz vom 04.12.2017 dargelegten Auffassung ist auch die überwiegende Instanzrechtsprechung der Ansicht, dass ein Modellwechsel den Nacherfüllungsanspruch ausschließt (vgl. bspw. Landgericht Hagen, Urteil vom 07.10.2016, Az.: 9 O 58/16 Landgericht Bayreuth, Urteil vom 20.12.2016, Az.: 21 O 34/16 Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 2 O 131/16 Landgericht Aachen, Urteil vom 21.03.2017, Az.: 10 O 177/16 Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.03.2017, Az.:13 O 543/16; Landgericht Kempten, Urteil vom 29.03.2017, Az.:13 O 808/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.05.2017, Az.: 11 O 3605/16; Landgericht Braunschweig, Urteil vom 01.06.2017, Az.: 3 O 1276/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 09.06.2017, Az.: 11 O 3838/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.06.2017, Az.: 11 O 3605/17; Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.06.2017, Az.: 3 O 6/17 Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017, Az.: 7 O 150/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 3 O 2990/16 Landgericht Braunschweig, Urteile vom 15.11.2017 Az.: 3 O 271/17, 3 O 429/17, 3 O 719/17).
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