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   LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86   

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LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86 (https://dejure.org/1986,5665)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 22.10.1986 - 2 T 8/86 (https://dejure.org/1986,5665)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 2 T 8/86 (https://dejure.org/1986,5665)
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  • RG, 25.11.1905 - V 188/05

    1. Hat die nach dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts zu Unrecht

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    Das Reichsgericht ( RGZ 62, 99 /101; 93, 62/65) hat die Auffassung vertreten, daß.

    Zwar wollte das Reichsgericht solche Rechte, auch wenn sie eingetragen wurden, nicht zum Inhalt des Grundbuchs im Sinne von § 892 BGB zählen, so daß eine eingetragene und später versehentlich gelöschte altrechtliche Grunddienstbarkeit nicht durch gutgläubig lastenfreien Erwerb hätte untergehen können (RGZ 62, 99/101; 99/101; 93, 62/65).

    Die hier vertretene Ansicht entspricht auch der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 99 und 93, 63), die ihre Überzeugungskraft nicht dadurch verliert, daß sie lange zurückliegt, wie das Lutter vertritt ( AcP 164, 134 ).

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen, ist bei der Berechnung des Vermögenszuwachses der Kaufkraftschwund des Geldes seit dem Zeitpunkt ihres Erwerbes zu berücksichtigen (Ergänzung zu BGHZ 61, 385, 393).

    Bei der nach BGHZ 61, 385 gebotenen Umrechnung des Anfangsvermögens im Hinblick auf die fortschreitende GeldEntsprechend gestaltete Verträge wurden am 20. März 1976 über ein entwertung (Formel: Wert des Anfangsvermögens bei BeWiesengrundstück im Werte von 1.000 DM und am 1. Juni 1979 über ginn des Güterstandes x Lebenshaltungsindex bei BeendiAckerland im Werte von 21.308 DM abgeschlossen. Auch hier erhielt gung des Güterstandes : Lebenshaltungsindex bei Beginn die Beklagte die Grundstücke von ihren Eltern unentgeltlich zugewendet - im letzten Fall im Wege der vorweggenommenen Erbfolge des Güterstandes; aaO S. 393) hat das Oberlandesgericht in - und schenkte jeweils eine ideelle Miteigentumshälfte an den Rechnung gestellt, daß die drei geschenkten Grundstücke Kläger weiter.

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/86

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    Hinsichtlich der steuerlichen Gründe konnte das Oberlandesgericht berücksichtigen, daß die verfolgten Ziele (wenn überhaupt) nur mit Hilfe von ernstlich gewollten und bürgerlich-rechtlich wirksamen Rechtsgeschäften erreicht werden können (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 14/86 - FamRZ 1986, 565, 566).
  • RG, 29.05.1918 - V 388/17

    Erwerb eines mit einer nach dem preußischen Recht entstandenen Dienstbarkeit

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    Die hier vertretene Ansicht entspricht auch der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 99 und 93, 63), die ihre Überzeugungskraft nicht dadurch verliert, daß sie lange zurückliegt, wie das Lutter vertritt ( AcP 164, 134 ).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Beurteilung des altrechtlichen Entstehungstatbestandes neben der Bestellungsurkunde alle, auch die außerhalb der Urkunde liegenden Umstände des Falles, so vor allem auch die Lage der beteiligten Grundstücke zur Ermittlung des Vertragswillens heranzuziehen sind (vgl. BayObLGZ 1980, 226, 235 [= MittBayNot 1980, 162 = DNotZ 1980, 747 ]).
  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    BGH, Urteil vom 20.5.1987 - IVb ZR 62/86 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: âEUR¢ Die Parteien heirateten am 6. Dezember 1968 und lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
  • BayObLG, 26.06.1979 - BReg. 2 Z 71/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat - soweit ersichtlich - dazu bislang nicht Stellung genommen (BayObLGZ 1967, 397/402; 1972, 267/271; BayObLG, Rpfleger 1979, 381 [= MittBayNot 1979, 225 ]; BayObLG, DNotZ 1980, 103 /104).
  • BayObLG, 07.08.1972 - BReg. 2 Z 30/72
    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat - soweit ersichtlich - dazu bislang nicht Stellung genommen (BayObLGZ 1967, 397/402; 1972, 267/271; BayObLG, Rpfleger 1979, 381 [= MittBayNot 1979, 225 ]; BayObLG, DNotZ 1980, 103 /104).
  • BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62
    Auszug aus LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
    Eine Löschung ohne wirksamen Aufgabewillen, wie z. B. bei einem Geschäftsunfähigen, beseitigt das Recht nicht, auch wenn eine Bewilligung Eintragungsgrundlage war (BGH NJW 1965, 393 ).
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