Rechtsprechung
   LG Bayreuth, 22.12.2022 - 1 HKO 3/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44009
LG Bayreuth, 22.12.2022 - 1 HKO 3/22 (https://dejure.org/2022,44009)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 22.12.2022 - 1 HKO 3/22 (https://dejure.org/2022,44009)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 1 HKO 3/22 (https://dejure.org/2022,44009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,44009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    EEG 50 a; EEG 44 b Abs. 1; EEG 57
    Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagenbetreiber bei Unterschreitung der Bemessungsgrundlage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 23.11.2011 - 8 U 3/11

    Energierecht: Vergütungsanspruch des Stromnetzbetreibers bei Stromeinspeisung in

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.12.2022 - 1 HKO 3/22
    Auch gesetzliche Ausgleichsansprüche können Entgeltcharakter haben; dies gilt jedenfalls für Rückgriffsnormen zum Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Netzbetreiber (vgl. LG Bayreuth, 32 O 123/10; bestätigend OLG Bamberg, 8 U 3/11 - dass in den genannten Urteilen eine andere Veräußerungsform zugrunde lag, vermag nichts an der Vergleichbarkeit in Hinblick auf den Entgeltcharakter der Ausgleichsforderung zu ändern).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.12.2022 - 1 HKO 3/22
    Der Begriff der Entgeltforderung setzt zwar eine gewisse Gegenleistung voraus, ist aber aufgrund des unionsrechtlichen Hintergrunds der Gesetzgebung weit zu verstehen (BGH NJW 2010, 1872, 1873 m.w.N.).
  • LG Bayreuth, 07.12.2010 - 32 O 123/10

    Erneuerbare Energien: Anspruch des Verteilnetzbetreibers gegenüber dem

    Auszug aus LG Bayreuth, 22.12.2022 - 1 HKO 3/22
    Auch gesetzliche Ausgleichsansprüche können Entgeltcharakter haben; dies gilt jedenfalls für Rückgriffsnormen zum Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Netzbetreiber (vgl. LG Bayreuth, 32 O 123/10; bestätigend OLG Bamberg, 8 U 3/11 - dass in den genannten Urteilen eine andere Veräußerungsform zugrunde lag, vermag nichts an der Vergleichbarkeit in Hinblick auf den Entgeltcharakter der Ausgleichsforderung zu ändern).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht