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   LG Bayreuth, 23.04.2020 - 21 O 413/19   

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https://dejure.org/2020,40834
LG Bayreuth, 23.04.2020 - 21 O 413/19 (https://dejure.org/2020,40834)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 23.04.2020 - 21 O 413/19 (https://dejure.org/2020,40834)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 23. April 2020 - 21 O 413/19 (https://dejure.org/2020,40834)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus LG Bayreuth, 23.04.2020 - 21 O 413/19
    Anders als bei einem nur im Prüfstandsbetrieb aktiven Modus zur optimierten Abgasreinigung, der den Anschein einer Verwendung zu Täuschungszwecken zur Erlangung der Typgenehmigung begründet weil eine andere plausible technische Erklärung fehlt, kommt bei einem Thermofenster das technische Argument des Motorschutzes in Betracht, um das Fahrzeug dauerhaft zuverlässig funktionsfähig zu halten (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2019, 329 O 272/18; Juris, zum Motor OM 651 der ... AG und OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, 7 U 134/17, Juris, Leitsatz 2. zu einem ...-Fall).
  • LG Hamburg, 17.05.2019 - 329 O 272/18

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund einer unzulässigen

    Auszug aus LG Bayreuth, 23.04.2020 - 21 O 413/19
    Anders als bei einem nur im Prüfstandsbetrieb aktiven Modus zur optimierten Abgasreinigung, der den Anschein einer Verwendung zu Täuschungszwecken zur Erlangung der Typgenehmigung begründet weil eine andere plausible technische Erklärung fehlt, kommt bei einem Thermofenster das technische Argument des Motorschutzes in Betracht, um das Fahrzeug dauerhaft zuverlässig funktionsfähig zu halten (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2019, 329 O 272/18; Juris, zum Motor OM 651 der ... AG und OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, 7 U 134/17, Juris, Leitsatz 2. zu einem ...-Fall).
  • OLG Bamberg, 02.02.2021 - 6 U 46/20

    Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 23.04.2020, Az. 21 O 413/19, wird zurückgewiesen.
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