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   LG Bayreuth, 23.08.2021 - 41 O 280/21   

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LG Bayreuth, 23.08.2021 - 41 O 280/21 (https://dejure.org/2021,37922)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 23.08.2021 - 41 O 280/21 (https://dejure.org/2021,37922)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 23. August 2021 - 41 O 280/21 (https://dejure.org/2021,37922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Dieselabgasskandal: Urteil gegen Audi AG in der Königsdisziplin des EA898 mit Euro 6!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Bayreuth, 23.08.2021 - 41 O 280/21
    Insoweit bestehen zudem bereits nach der Beschaffenheit der vom Hersteller verbauten Software zur Motorensteuerung hinreichende Anhaltspunkte für die Kenntnis zumindest eines Mitglieds des Vorstands oder Entscheidungsträgers in der betrieblichen Organisationsstruktur aus der oberen Betriebshierarchie der Beklagten, für deren Verhalten diese nach § 31 BGB einzustehen hat (Urteil des BGH vom 25.05.2020, Az: VI ZR 252/19, Rn. 25, 34 und 39 nach juris).

    Eine zur Begründung von Annahmeverzug auf Seiten der Beklagten geeignetes Angebot ist unter diesen Umständen nicht gegeben (Urteil des BGH vom 25.05.2020, Az: VI ZR 252/19, Rn. 85).

  • BGH, 13.04.2021 - VI ZR 274/20

    Urteil zur Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen

    Auszug aus LG Bayreuth, 23.08.2021 - 41 O 280/21
    Der Wert von Gebrauchsvorteilen bei Eigennutzung einer beweglichen Sache wird regelmäßig nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung berechnet, also nach dem Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebrauch und der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer der Sache unter Berücksichtigung des Wertes (der hier mit dem vereinbarten Kaufpreis zzgl. der angefallenen Finanzierungskosten gleichgesetzt werden kann; vgl. Urteil des BGH vom 13.04.2021, Az: VI ZR 274/20, Rn. 14 sowie Urteil des OLG München vom 15.07.2020, Az: 20 U 2914/19, Rn. 36, jeweils nach juris; sodass vorliegend angefallene Erwerbskosten in Höhe von 140.107,30 EUR zu berücksichtigen sind).
  • OLG München, 15.07.2020 - 20 U 2914/19

    Schadensersatz wegen Kaufs eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Bayreuth, 23.08.2021 - 41 O 280/21
    Der Wert von Gebrauchsvorteilen bei Eigennutzung einer beweglichen Sache wird regelmäßig nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung berechnet, also nach dem Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebrauch und der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer der Sache unter Berücksichtigung des Wertes (der hier mit dem vereinbarten Kaufpreis zzgl. der angefallenen Finanzierungskosten gleichgesetzt werden kann; vgl. Urteil des BGH vom 13.04.2021, Az: VI ZR 274/20, Rn. 14 sowie Urteil des OLG München vom 15.07.2020, Az: 20 U 2914/19, Rn. 36, jeweils nach juris; sodass vorliegend angefallene Erwerbskosten in Höhe von 140.107,30 EUR zu berücksichtigen sind).
  • LG Cottbus, 26.01.2023 - 2 O 440/21
    Dieses Interesse allein macht die Information jedoch nicht zu schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (jedenfalls im Ergebnis wie hier z.B. LG Bayreuth, Urt. v. 23.08.2021 - 41 O 280/21 - Juris, Rn. 17).
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