Rechtsprechung
LG Bayreuth, 31.10.2019 - 52 T 168/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VBVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Erhöhte Betreuervergütung - Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse durch praktische Berufsausbildung - rewis.io
Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse durch praktische Berufsausbildung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 17.06.2019 - 3 XVII 182/09
- AG Bayreuth, 21.08.2019 - 3 XVII 182/09
- LG Bayreuth, 31.10.2019 - 52 T 168/19
- BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14
Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel; …
Auszug aus LG Bayreuth, 31.10.2019 - 52 T 168/19
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Zubilligung des erhöhten Stundensatzes die Feststellung erforderlich, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung von für die Betreuung nutzbaren Wissens gerichtet ist und dass das dadurch erworbene Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, FamRZ 2015, 1794 m.w.N.).Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (BGH, FamRZ 2015, 1794 m.w.N.).
Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildungszeit auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (BGH, FamRZ 2015, 1794 m.w.N.).