Rechtsprechung
   LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17   

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https://dejure.org/2018,6152
LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17 (https://dejure.org/2018,6152)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2018 - 67 S 342/17 (https://dejure.org/2018,6152)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2018 - 67 S 342/17 (https://dejure.org/2018,6152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 536 BGB, § 812 BGB, § 814 Alt 1 BGB
    Kondiktion der Überzahlung der Wohnraummiete bei Vorliegen eines Mietmangels: Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zugunsten des Vermieters für eine mieterseitige Kenntnis der Nichtschuld

  • IWW
  • rabüro.de

    Zum Rückforderungsanspruch gezahlter Miete aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Vorliegen eines Mangels der Mietsache

  • mietrechtsiegen.de

    Mietmangel - vorbehaltslose Mietzahlung - Rückforderung der Überzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter kennt Mangel und kann trotzdem Überzahlung zurückfordern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Defekter Küchenabfluss - Mietminderung wegen Geruch

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mieter kennt Mangel und kann trotzdem Überzahlung zurückfordern

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietminderung wegen Geruchsbelästigung aus Küchenabfluss

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Geruch, Gestank aus Abwasserrohr der Mietwohnung - Mietminderung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mangel: Kein Verlust des Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Miete nach § 814 BGB!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volle Miete gezahlt, trotz Mangel? Rückforderung trotzdem möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung von 10 % bei Geruchsbelästigung durch kaputtes Küchenrohr - Minderungsquote von 10 % aufgrund regelmäßiger Geruchsbelästigung in ganzer Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Mieter trotz Kenntnis des Mangels Überzahlungen zurückfordern? (IMR 2018, 276)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
    Eine tatsächliche Vermutung, dem Mieter sei "sein Recht zur Herabsetzung der Miete" regelmäßig in einer die Anwendbarkeit des § 814 Alt. 1 BGB begründenden Weise bekannt, ist nicht gerechtfertigt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02, BGHZ 155, 380, juris Tz. 21).

    Soweit der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass im Regelfall beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten Kreise anzunehmen sei, dass dem Mieter sein Recht zur Herabsetzung der Miete in den Fällen bekannt sei, in denen er zunächst über einen längeren Zeitraum und ohne jeden Vorbehalt die Miete ungekürzt weiter zahlt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02, NJW 2003, 2601, juris Tz. 21), folgt die Kammer dem bereits wegen der erforderlichen Kenntnis über sämtliche Elemente des Minderungsrechts nach § 536 BGB nicht.

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 100/13

    Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung für die Vertretung in

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
    § 814 erfordert eine positive Kenntnis vom Nichtbestehen der Verbindlichkeit, wobei nicht die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen ergibt, ausreicht, sondern sich der Leistende auch hinsichtlich der Rechtslage im Klaren sein muss, dass er nichts schuldet (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 2015 - IX ZR 100/13, NJW 2016, 1391, juris Rn. 9).
  • LG Berlin, 12.10.2017 - 67 S 196/17

    Formularmietvertrag für Wohnraum: Wirksamkeit der Vereinbarung einer monatlichen

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
    Diese sind - allenfalls - bei einem Sachverhalt in Betracht zu ziehen, der selbst für einen Laien ohne juristischen Beistand tatsächlich und rechtlich unschwer selbst zu durchdringen ist (vgl. Kammer, Urt. v. 12. Oktober 2017 - 67 S 196/17, ZMR 2018, 45, juris Tz. 24).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
    Zusätzliche Nachweise können nur verlangt werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich nach Erlass der Gerichtsentscheidung Veränderungen bei Namen, Gesellschafterbestand oder Vertretungsbefugnissen ergeben haben; der bloße Zeitablauf genügt als Anhaltspunkt nicht (BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08, NJW 2009, 594, juris Tz. 25).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
    Sie will den Leistenden benachteiligen, während der Empfänger darauf vertrauen darf, dass er eine Leistung, die bewusst zur Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden ist, behalten darf (vgl. BGH, Urteil v. 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96 -, NJW 1997, 2381, 2382).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
    22 Darlegungs- und Beweiserleichterungen kamen der Beklagten im Rahmen des § 814 BGB nicht zu Gute (vgl. BGH, Urt. v. 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02; NJW 2002, 3772, juris Tz. 11).
  • LG Berlin, 15.01.2019 - 67 S 309/18

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen des durch einen Dritten verursachten Baulärms;

    Darlegungs- oder Beweiserleichterungen kamen ihnen insoweit nicht zu Gute (vgl. Kammer, Urt. v. 1. März 2018 - 67 S 342/17 , DWW 2018, 138, beckonline Tz. 20).
  • LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19

    Minderung des Mietzinses wegen durch Modernisierungsmaßnahme bautechnisch

    § 814 erfordert eine positive Kenntnis vom Nichtbestehen der Verbindlichkeit, wobei nicht die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen ergibt, ausreicht, sondern der Leistende nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben muss, dass er nichts schuldet (vgl. BGH, Beschl. v. 4. September 2018 - VIII ZR 100/18, WuM 2018, 712, juris Tz. 17; Kammer, Urt. v. 1. März 2018 - 67 S 342/17 , DWW 2018, 180 , juris Tz. 19 ).
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