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   LG Berlin, 01.03.2022 - 83 O 27/22   

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https://dejure.org/2022,14349
LG Berlin, 01.03.2022 - 83 O 27/22 (https://dejure.org/2022,14349)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2022 - 83 O 27/22 (https://dejure.org/2022,14349)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2022 - 83 O 27/22 (https://dejure.org/2022,14349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130 BGB, § 535 BGB, § 545 BGB
    Geschäftsraummiete: Wirksamkeit des Widerspruchs bei stillschweigender Fortsetzung des Mietverhältnisses; Nachweis des Erhalts der zweiten Seite eines Schreibens auf dem Postweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlung von rückständiger Miete und Nutzungsentschädigung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vermutung zum Erhalt der zweiten Seite eines Schreibens auf dem Postweg - Erhalt sämtlicher Seiten eines Schreibens muss nachgewiesen werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2022 - 83 O 27/22
    Die Rechtskraft eines Räumungsurteils umfasst nur die Räumungsverpflichtung, nicht die dieser zugrundeliegenden präjudiziellen Vorfragen (vgl. BGH Urteil vom 25.02.1985, VIII ZR 116/84 und Urteil vom 13.04.1998, V ZR 29/98, juris.).
  • BGH, 11.04.2018 - XII ZR 43/17

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für vertragliche Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2022 - 83 O 27/22
    Hierfür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlich, dass für den Kündigungsgegner erkennbar ist, dass nach dem Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Falle zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2018, XII ZR 43/17, juris.).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2022 - 83 O 27/22
    Mit Beendigung des Mietverhältnisses, hier der 19.09.2019, und Ablauf einer gewissen Abrechnungsfrist des Vermieters (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.07.2016, VIII ZR 263/14, juris.), ist der Kautionsbetrag zurückzuzahlen.
  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2022 - 83 O 27/22
    Die Rechtskraft eines Räumungsurteils umfasst nur die Räumungsverpflichtung, nicht die dieser zugrundeliegenden präjudiziellen Vorfragen (vgl. BGH Urteil vom 25.02.1985, VIII ZR 116/84 und Urteil vom 13.04.1998, V ZR 29/98, juris.).
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