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   LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08   

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https://dejure.org/2010,30903
LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08 (https://dejure.org/2010,30903)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.06.2010 - 16 O 525/08 (https://dejure.org/2010,30903)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 16 O 525/08 (https://dejure.org/2010,30903)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem.
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08
    aa) Den Inhalt des anzuwendenden ausländischen, hier dänischen Rechts hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln (BGH WM 2005, 423, 425).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08
    Vielmehr trägt die Formulierung nur dem allgemeinen Grundsatz des Europarechts Rechnung, dass eine Richtlinie keine unmittelbare Wirkung zwischen Privatrechtssubjekten entfalten kann (vgl. nur EuGH NJW 2010, 427, 429 m. w. Nachw. - Kücükdeveci ).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08
    Hier ergibt sich indessen die Besonderheit, dass das dänische Verbraucherschutzrecht ebenso wie die korrespondierenden deutschen Regelungen europarechtlich überformt ist, insbesondere durch die UGP-RL, die eine Vollharmonisierung der Regeln über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern auf europäischer Ebene bezweckt (EuGH 1. Kammer GRUR 2010, 244, 246 - Plus Warenhandelsgesellschaft ).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.2010 - 16 O 525/08
    Es kommt deshalb nicht entscheidend darauf an, ob die Verbandsmitglieder im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind; dem Zweck der Norm wird hinreichend Rechnung getragen, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH NJW 2009, 1886, 1887 - Sammelmitgliedschaft IV ).
  • KG, 26.09.2011 - 24 U 111/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 01. Juni 2010 - 16 O 525/08 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 09. Juni 2010 zum selben Geschäftszeichen wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. wie folgt lautet:.

    Das Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 20. Oktober 2009 - 16 O 525/08 - wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen am Vorstand ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, zu unterlassen,.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 01. Juni 2010, berichtigt mit Beschluss vom 09. Juni 2010, Geschäftszeichen 16 O 525/08, abzuändern und das Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 20. Oktober 2009 zum selben Geschäftszeichen aufrechtzuerhalten,.

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