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   LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17   

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LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17 (https://dejure.org/2018,1692)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.01.2018 - 3 O 187/17 (https://dejure.org/2018,1692)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 3 O 187/17 (https://dejure.org/2018,1692)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 05.10.2015 - 3 AR 8/15
    Auszug aus LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17
    Da keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Begriff des Handelsgeschäfts im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG anders zu verstehen sein sollte als im Sinne des HGB, schließt sich der beschließende Einzelrichter der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte an (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 6 AR 14/17, BeckRS 2017, 118262, beck-online; OLG Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 AR 8/15, juris; siehe auch Lückemann in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 95 GVG Rn. 6, juris).
  • OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17

    Gerichtsstandsbestimmung: Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für

    Auszug aus LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17
    Da keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Begriff des Handelsgeschäfts im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG anders zu verstehen sein sollte als im Sinne des HGB, schließt sich der beschließende Einzelrichter der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte an (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 6 AR 14/17, BeckRS 2017, 118262, beck-online; OLG Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 AR 8/15, juris; siehe auch Lückemann in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 95 GVG Rn. 6, juris).
  • BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12

    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des

    Auszug aus LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17
    Auch nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. September 2010 zu GmS-OGB 1/09 (juris), die sich im Wesentlichen auf hier nicht einschlägige Gesichtspunkte des Arbeitnehmerschutzes gestützt hat, hat der Bundesgerichtshof daran festgehalten, dass der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch ein originärer gesetzlicher Anspruch ist, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt, außerhalb der Insolvenz geltende allgemeine Regelungen verdrängt, von Ansprüchen aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis wesensverschieden ist und eigenen Regeln folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, Rn. 6, juris).
  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17
    Auch nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. September 2010 zu GmS-OGB 1/09 (juris), die sich im Wesentlichen auf hier nicht einschlägige Gesichtspunkte des Arbeitnehmerschutzes gestützt hat, hat der Bundesgerichtshof daran festgehalten, dass der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch ein originärer gesetzlicher Anspruch ist, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt, außerhalb der Insolvenz geltende allgemeine Regelungen verdrängt, von Ansprüchen aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis wesensverschieden ist und eigenen Regeln folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, Rn. 6, juris).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH folgen Insolvenzanfechtungsansprüche nicht aus einem Handelsgeschäft im Sinne des HGB (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 360/99, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • KG, 12.07.2018 - 2 AR 31/18

    Funktionale Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei negativem

    Zwar ist umstritten und bislang nicht abschließend geklärt, ob eine Handelssache nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG auch dann anzunehmen ist, wenn ein Insolvenzverwalter Ansprüche aus der Anfechtung eines Handelsgeschäfts gegen einen eingetragenen Kaufmann geltend macht (bejahend etwa LG Duisburg, Beschluss vom 9. März 2016 - 8 O 382/15, NZI 2016, 423; LG Dortmund, Beschluss vom 20. März 2015 - 4 O 374/14, NZI 2015, 894; Kissel/Mayer, a. a. O. § 95 Rn. 3; EBJS/Kindler, HGB, 3. Aufl. 2015, § 352 Rn. 12) oder ob dies aufgrund der rechtlichen Besonderheiten des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch nach § 143 InsO ausgeschlossen ist (so die wohl bislang h. M., vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 6 AR 14/17, BeckRS 2017, 118262; LG Berlin, Beschluss vom 2. Januar 2018 - 3 O 187/17, ZinsO 2018, 675; LG Wuppertal, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 2 O 232/15, juris; Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl. 2015, § 143 Rn. 132; Zöller/Lückemann, a. a. O., § 95 Rn. 5).
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