Rechtsprechung
LG Berlin, 02.03.1987 - 62 S 181/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung der bei Beginn des Mietverhältnisses geleisteten Kaution; Anwendung der Vorschrift des § 572 BGB auf die Rechtsbeziehungen des Zwangsverwalters zum Mieter; Anordnung der Zwangsverwaltung eines Grundstückes
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückgewähr der Kaution durch Zwangsverwalter; Sicherheitsleistung des Mieters; Kaution, Rückzahlung; Zwangsverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.04.1986 - 17 C 55/86
- LG Berlin, 02.03.1987 - 62 S 181/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 20.10.1933 - II 30/33
Ist der Zwangsverwalter, der Wasser bezieht, berechtigt und verpflichtet, …
Auszug aus LG Berlin, 02.03.1987 - 62 S 181/86
Die Anwendung der Vorschrift des § 572 BGB ergibt sich jedoch daraus, daß § 152 Abs. 2 ZVG als eine die erweiterte Wirksamkeit des Miet- und Pachtverhältnisses nach den §§ 571 ff. BGB ausbauende Sonderbestimmung anzusehen ist (RGZ 142/85, 89).Der Vertrag bindet den Zwangsverwalter mit seinem Gesamtinhalt unmittelbar kraft Gesetzes, ohne daß allerdings wie bei der Veräußerung eines Grundstückes nach § 571 BGB oder der Zwangsversteigerung nach § 57 ZVG ein Wechsel auf der Vermieterseite stattfindet, das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vollstreckungsschuldner als Vermieter bleibt bestehen (RGZ 142/85, 89; Kammergericht JW 1937, Seite 1073).