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   LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11   

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https://dejure.org/2012,557
LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11 (https://dejure.org/2012,557)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2012 - 82 OH 124/11 (https://dejure.org/2012,557)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2012 - 82 OH 124/11 (https://dejure.org/2012,557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 BeurkG, § 14 BNotO, § 154 KostO, § 156 KostO
    Notarkostenbeschwerde: Unrichtige Sachbehandlung bei getrennter Beurkundung von Angebot und Annahmeerklärung eines Vertrags zum Erwerb einer sog. Schrottimmobilie

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17; BNotO § 14
    Pflichtverletzung bei systematischer Aufspaltung in Angebot und Annahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kostenberechnung eines Notars wegen Pflichtverstößen bei der Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zu spät überlassene Entwurf eines Wohnungskaufvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenberechnung eines Notars wegen Pflichtverstößen bei der Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages aufgehoben

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zwei Wochen vor der Beurkundung müssen Sie den Text vom Notar bekommen!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03

    Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11
    Vor Verschlechterungen innerhalb dieses Zeitraums waren die Antragsteller somit nicht bewahrt (siehe BGH, DNotZ 2004, 843 = ZNotP 2004, 243 unter II.1.aa) 1).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11
    Der Notar hat nämlich in seiner Kostenberechnung nicht die Vorschrift oder die Vorschriften angegeben, auf die er den Ansatz des Geschäftswertes stützt, siehe BGH DNotZ 2009, 315 = NJW-RR 2009, 228.
  • KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02

    Amtspflichtverletzung des Notars: Aufklärungspflicht bei Beurkundung des

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11
    Die Verletzung der vorerwähnten notariellen Verpflichtungen stellt eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO dar, die zur Nichterhebung der verfahrensgegenständlichen Notarkosten führt, so KG, JurBüro 2003, 652.
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13

    Disziplinarverfügung wegen Amtspflichtverletzung eines Notars (hier: Beurkundung

    Bei einem so hohen Anteil getrennt beurkundeter Angebote und Annahmen ist ohne weitere Feststellungen von einer planmäßigen und missbräuchlichen Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme auszugehen, zumal sachliche Gründe für die Vielzahl der vorgenommenen Aufspaltungen weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. LG Berlin, Beschlüsse vom 2.3.2012 - 82 OH 124/11, BeckRS 2012, 08540, und vom 18.4.2012 - 82 OH 210/11, BeckRS 2013, 03555; dort wurde eine systematische Aufspaltung bereits bei einem Anteil von 9, 45 Prozent der Gesamtbeurkundungen angenommen).
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