Rechtsprechung
LG Berlin, 02.08.2007 - 96 O 138/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübungdes Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGBzu erteilenden Belehrung ist nicht geeignet den Wettbewerb mehr als nur unerheblich zu ...
- openjur.de
- LawCommunity.de
Redaktionsversehen bei Musterwiderrufsbelehrung
- aufrecht.de
Keine erhebliche Wettbewerbsverletzung durch fehlende Angaben zur Gefahrtragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts ist in einer Widerrufsbelehrung, die vor dem Vertragsschluss auf einer Internetseite erfolgt, nicht abmahnfähig, da sie den Wettbewerb nur unerheblich beeinträchtigt
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts ist in einer Widerrufsbelehrung, die vor dem Vertragsschluss auf einer Internetseite erfolgt, nicht abmahnfähig, da sie den Wettbewerb nur unerheblich beeinträchtigt
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht immer abmahnfähig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.06.2007 - 96 O 138/07
- LG Berlin, 02.08.2007 - 96 O 138/07
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 315