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   LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14   

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https://dejure.org/2015,34167
LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14 (https://dejure.org/2015,34167)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.10.2015 - 63 S 335/14 (https://dejure.org/2015,34167)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 63 S 335/14 (https://dejure.org/2015,34167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unrenovierte Wohnung übergeben: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert (oder renovierungsbedürftig) überlassener Wohnung nur mit angemessenem Ausgleich wirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unrenovierte Wohnung übergeben: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich! ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen-Klausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklausel bei unrenovierter Wohnung nur mit angemessenem Ausgleich wirksam

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Einzug in unrenovierte Mietwohnung - Als Mieter Zahlung erhalten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung - Ausgleichszahlung kompensiert Pflicht zur Beseitigung von vorvertraglichen Gebrauchsspuren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert (oder renovierungsbedürftig) überlassener Wohnung nur mit angemessenem Ausgleich wirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unrenovierte Wohnung: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich! (IMR 2016, 63)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 579
  • NZM 2016, 124
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Denn in der Regel stellt es eine endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne von § 281 Abs. 2 BGB dar, wenn der Mieter - wie hier die Beklagten - ohne die Vornahme der geschuldeten Arbeiten auszieht und auch keine Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der erforderlichen Maßnahmen getroffen hat (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303f; Urteil vom 18. Februar 2010 - III ZR 295/09 -, BGHZ 184, 288ff).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Macht ein Mieter geltend, dass trotz Ablauf der regelmäßigen Renovierungsfrist eine Renovierung nicht erforderlich sei, trifft ihn insoweit die Darlegungs- und Beweislast, und zwar auch in Bezug auf die konkrete Nutzung der Wohnung (BGH, Urt. v. 26. September 2007 - VIII ZR 143/06 - NJW 2007, 3632ff, Tz 21).
  • LG Frankfurt/Main, 01.11.2011 - 11 S 95/11
    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Aus der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urt. v. 1. November 2011 - 2-11 S 95/11, 2/11 S 95/11 - WuM 2012, 197f) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist bzw. der Erteilung der Abrechnung können Nebenkostenvorauszahlungen als solche verlangt werden (vgl. BGH, Urt. v. 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41ff, Tz 29).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Denn eine solche Klausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt - jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung - dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat (BGH, Urteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14 - NZM 2015, 374ff, Tz 24).
  • AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2014 - 12 C 77/14

    Durchführung von Schönheitsreparaturen bei teilweise unrenovierter Wohnung

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgericht  Schöneberg vom 27. August 2015 - 12 C 77/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 18.02.2010 - III ZR 295/09

    Bodenschutzrecht: Ausgleichsanspruch mehrerer Verpflichteter bei Vorrang der

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
    Denn in der Regel stellt es eine endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne von § 281 Abs. 2 BGB dar, wenn der Mieter - wie hier die Beklagten - ohne die Vornahme der geschuldeten Arbeiten auszieht und auch keine Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der erforderlichen Maßnahmen getroffen hat (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303f; Urteil vom 18. Februar 2010 - III ZR 295/09 -, BGHZ 184, 288ff).
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