Rechtsprechung
LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unrenovierte Wohnung übergeben: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert (oder renovierungsbedürftig) überlassener Wohnung nur mit angemessenem Ausgleich wirksam
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unrenovierte Wohnung übergeben: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich! ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schönheitsreparaturen-Klausel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturklausel bei unrenovierter Wohnung nur mit angemessenem Ausgleich wirksam
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Einzug in unrenovierte Mietwohnung - Als Mieter Zahlung erhalten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung - Ausgleichszahlung kompensiert Pflicht zur Beseitigung von vorvertraglichen Gebrauchsspuren
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert (oder renovierungsbedürftig) überlassener Wohnung nur mit angemessenem Ausgleich wirksam
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unrenovierte Wohnung: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich! (IMR 2016, 63)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2014 - 12 C 77/14
- LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 579
- NZM 2016, 124
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95
Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Denn in der Regel stellt es eine endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne von § 281 Abs. 2 BGB dar, wenn der Mieter - wie hier die Beklagten - ohne die Vornahme der geschuldeten Arbeiten auszieht und auch keine Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der erforderlichen Maßnahmen getroffen hat (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303f; Urteil vom 18. Februar 2010 - III ZR 295/09 -, BGHZ 184, 288ff). - BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06
Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen …
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Macht ein Mieter geltend, dass trotz Ablauf der regelmäßigen Renovierungsfrist eine Renovierung nicht erforderlich sei, trifft ihn insoweit die Darlegungs- und Beweislast, und zwar auch in Bezug auf die konkrete Nutzung der Wohnung (BGH, Urt. v. 26. September 2007 - VIII ZR 143/06 - NJW 2007, 3632ff, Tz 21). - LG Frankfurt/Main, 01.11.2011 - 11 S 95/11
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Aus der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urt. v. 1. November 2011 - 2-11 S 95/11, 2/11 S 95/11 - WuM 2012, 197f) ergibt sich nichts anderes.
- BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10
Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die …
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist bzw. der Erteilung der Abrechnung können Nebenkostenvorauszahlungen als solche verlangt werden (vgl. BGH, Urt. v. 26. September 2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41ff, Tz 29). - BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Denn eine solche Klausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt - jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung - dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat (BGH, Urteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14 - NZM 2015, 374ff, Tz 24). - AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2014 - 12 C 77/14
Durchführung von Schönheitsreparaturen bei teilweise unrenovierter Wohnung
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgericht Schöneberg vom 27. August 2015 - 12 C 77/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BGH, 18.02.2010 - III ZR 295/09
Bodenschutzrecht: Ausgleichsanspruch mehrerer Verpflichteter bei Vorrang der …
Auszug aus LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 335/14
Denn in der Regel stellt es eine endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne von § 281 Abs. 2 BGB dar, wenn der Mieter - wie hier die Beklagten - ohne die Vornahme der geschuldeten Arbeiten auszieht und auch keine Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der erforderlichen Maßnahmen getroffen hat (…vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303f; Urteil vom 18. Februar 2010 - III ZR 295/09 -, BGHZ 184, 288ff).