Rechtsprechung
LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 260 Abs 1 BGB, § 260 Abs 2 BGB, § 2027 BGB
Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände: Anforderungen an die Form des Bestandsverzeichnisses und an die Übersichtlichkeit eines aus mehreren Teilverzeichnissen bestehenden Gesamtverzeichnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13
Eine solche Situation der "unvollständigen Erfüllung" läge vor, wenn in einer äußerlich ordnungsgemäßen Aufstellung einzelne Posten falsch wären oder überhaupt fehlen würden (BGH, Urteil vom 29.6.1983 - IVb ZR 391/81 -, Juris Rdnr. 21). - BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13
Die praktische Notwendigkeit, die Auskunft grundsätzlich in einem einzigen umfassenden Gesamtverzeichnis und nicht aufgesplittert in eine Mehrheit von Teilverzeichnissen zu geben, wird besonders deutlich, wenn die Richtigkeit der Verzeichnung nach § 260 Abs. 2 BGB an Eides statt versichert werden soll (BGH, Urteil vom 2.11.1960 - V ZR 124/59 -, Juris Rdnr. 13 und 17).