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   LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13   

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https://dejure.org/2015,16119
LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13 (https://dejure.org/2015,16119)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.02.2015 - 22 O 377/13 (https://dejure.org/2015,16119)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 22 O 377/13 (https://dejure.org/2015,16119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 260 Abs 1 BGB, § 260 Abs 2 BGB, § 2027 BGB
    Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände: Anforderungen an die Form des Bestandsverzeichnisses und an die Übersichtlichkeit eines aus mehreren Teilverzeichnissen bestehenden Gesamtverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13
    Eine solche Situation der "unvollständigen Erfüllung" läge vor, wenn in einer äußerlich ordnungsgemäßen Aufstellung einzelne Posten falsch wären oder überhaupt fehlen würden (BGH, Urteil vom 29.6.1983 - IVb ZR 391/81 -, Juris Rdnr. 21).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 22 O 377/13
    Die praktische Notwendigkeit, die Auskunft grundsätzlich in einem einzigen umfassenden Gesamtverzeichnis und nicht aufgesplittert in eine Mehrheit von Teilverzeichnissen zu geben, wird besonders deutlich, wenn die Richtigkeit der Verzeichnung nach § 260 Abs. 2 BGB an Eides statt versichert werden soll (BGH, Urteil vom 2.11.1960 - V ZR 124/59 -, Juris Rdnr. 13 und 17).
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