Rechtsprechung
LG Berlin, 03.03.2016 - 67 S 39/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 537 Abs 1 S 1 BGB, § 573c Abs 1 S 1 BGB
Wohnraummiete: Pflicht zur Fortentrichtung des Mietzinses für die Dauer der Regelkündigungsfrist nach Eigenkündigung des Mieters trotz Stellung eines geeigneten Nachmieters - IWW
- mietrechtsiegen.de
Mietereigenkündigung - Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Für eine vorzeitige Entlassung genügt Nachmieterbenennung nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Nachmieter: Kein Recht zur Nachmieterstellung bei gesetzlicher Kündigungsfrist
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenkündigung des Mieters - kein Grund zur vorzeitigen Entlassung!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vermeidung doppelter Miete bei Umzug
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter bei Eigenkündigung des Mieters nicht zur vorzeitigen Entlassung aus Mietvertrag verpflichtet - Stellung eines Nachmieters unerheblich
Besprechungen u.ä.
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Nachmieter: Kein Recht zur Nachmieterstellung bei gesetzlicher Kündigungsfrist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.2015 - VI ZB 50/14
Rechtsweg für eine Regressklage des Unfallversicherungsträgers gegen einen …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2016 - 67 S 39/16
Es bedarf insoweit keiner Entscheidung der Kammer, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter bei einem langfristigen Kündigungsausschluss bei Gestellung geeigneter Nachmieter gemäß § 242 BGB zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3718 Tz. 23). - BGH, 07.10.2015 - VIII ZR 247/14
Wohnraummietvertrag mit Mindestlaufzeitvereinbarung: Pflichten des Mieters bei …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2016 - 67 S 39/16
Es bedarf insoweit keiner Entscheidung der Kammer, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter bei einem langfristigen Kündigungsausschluss bei Gestellung geeigneter Nachmieter gemäß § 242 BGB zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3718 Tz. 23).