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   LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19   

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https://dejure.org/2020,10277
LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19 (https://dejure.org/2020,10277)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2020 - 67 S 212/19 (https://dejure.org/2020,10277)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2020 - 67 S 212/19 (https://dejure.org/2020,10277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 536 BGB, § 569 Abs 3 Nr 2 BGB, § 573 Abs 1 S 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
    Räumung nach Schonfristzahlung: Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs

  • mietrechtsiegen.de

    Unberechtigte Mietminderung kann zur fristgerechten Mietvertragskündigung führen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unberechtigte Mietminderung kann zu ordentlicher Kündigung führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumung nach Schonfristzahlung: Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrags ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unberechtigte Mietminderung kann zu Kündigung führen! (IMR 2020, 279)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
    Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung zu klären, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. (vgl. Kammer, Urt. v. 16.06.2016 - 67 S 125/16 -, juris Rn. 15 f. m. w. N. = ZMR 2016, 695 ).

    Zwar ist nach Ansicht der Kammer ein solches Verhalten schon generell nicht geeignet, den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu begründen (vgl. Kammer, Urteil vom 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 -, Rn. 4 , juris).

  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
    22 Die Kündigung ist zum einen nicht durch die nachträgliche Begleichung der ausstehenden Beträge innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam geworden, weil eine analoge Anwendung dieser Vorschrift für den Fall, dass die Kündigung bei Zahlungsverzug auf § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt wird, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der auch die Kammer folgt, ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64 Tz. 27 = NJW 2013, 159).

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der nachträgliche Ausgleich bestehender Mietrückstände nur ganz ausnahmsweise und im Einzelfall als zureichender Gesichtspunkt angesehen werden, um ein Berufen auf die wirksame ordentliche Kündigung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64 Tz. 31 = NJW 2013, 159); in diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass sich die Beantwortung dieser Frage einer allgemeingültigen Betrachtung entzieht und stets vom Tatrichter aufgrund der im obliegenden Würdigung aller konkreten Einzelfallumstände vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015 - VIII ZR 321/14 -, juris Tz. 6 f. = WuM 2016, 225).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

    Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
    Damit wäre ihm die Möglichkeit geblieben, eine gerichtliche Klärung seiner Rechte herbeizuführen, ohne dem Risiko einer fristlosen Kündigung ausgesetzt zu sein (BGH, Urt. v. 11.7. 2012 - VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882, beck-online, Rn. 20).
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
    Soweit sich der Schuldner bei zweifelhafter Rechtslage dafür entscheidet, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko ein, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH, Versäumnisurteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 281/13 -, Rn. 27, juris).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 67 S 14/17

    Wohnraummietvertrag: Ordentliche Kündigung bei erheblichem Zahlungsverzug im

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
    Dazu zählen vor allem die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr und der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens (vgl. Kammer, a.a.O., Rn. 18 m. w. N.; Beschluss vom 14. März 2017 - 67 S 14/17 -, Rn. 5 - 6, juris).
  • BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 321/14

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2020 - 67 S 212/19
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der nachträgliche Ausgleich bestehender Mietrückstände nur ganz ausnahmsweise und im Einzelfall als zureichender Gesichtspunkt angesehen werden, um ein Berufen auf die wirksame ordentliche Kündigung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64 Tz. 31 = NJW 2013, 159); in diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass sich die Beantwortung dieser Frage einer allgemeingültigen Betrachtung entzieht und stets vom Tatrichter aufgrund der im obliegenden Würdigung aller konkreten Einzelfallumstände vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015 - VIII ZR 321/14 -, juris Tz. 6 f. = WuM 2016, 225).
  • LG Berlin, 25.04.2023 - 67 S 103/22

    Darlegungs- und Beweislast für Ausgleich eines mietrechtlichen Zahlungsrückstands

    Sie ist zur Beschaffung von Ersatzwohnraum vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts und der gesundheitlichen Einschränkungen der Beklagten erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Kammer, Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19, juris Tz. 28).
  • LG Berlin, 19.07.2022 - 67 S 37/22

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

    Dazu zählen vor allem die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens sowie ein etwaiges pflichtwidriges (Vor-)Verhalten des Vermieters (vgl. BGH, Urt. v. 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065, juris Rn. 20; Urt. v. 15. April 2015 - VIII ZR 281/13, NJW 2015, 2417 Rn. 33; Kammer, Beschl. v. 8. Februar 2022 - 67 S 298/21, BeckRS 2022, 1573 Rn. 14, beck-online; Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19, GE 2020, 541, juris Rn. 17; Beschl. v. 14. März 2017 - 67 S 14/17, ZMR 2017, 479, juris Tz. 5 - 6; Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Rn. 15ff. jew. m. w. N.).

    Zwar ist nach Ansicht der Kammer ein solches Verhalten schon generell nicht geeignet, den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu begründen (vgl. Kammer, Urt. v. 3. März 2020 - 67 S 212/19, GE 2020, 541, juris Rn. 23; v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, WuM 2017, 83, juris Rn. 4).

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