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   LG Berlin, 03.07.2009 - (522) 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08)   

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https://dejure.org/2009,37625
LG Berlin, 03.07.2009 - (522) 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08) (https://dejure.org/2009,37625)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2009 - (522) 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08) (https://dejure.org/2009,37625)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - (522) 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08) (https://dejure.org/2009,37625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 03.07.2009)

    Tödliches Wetttrinken: Wirt muss ins Gefängnis

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.02.2009)

    Tödliches Wetttrinken in Berlin: Tod nach 45 Tequilas

  • morgenpost.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.02.2009)

    Tod nach 50 Tequila - Gastwirt gesteht Schuld ein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.08.2002 - 5 StR 206/02

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Nachtatverhaltens nur bei Tatbezug; Vorleben

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2009 - 1 Kap Js 603/07
    Nach der Tat eingetretene Umstände haben auch deshalb für die Strafzumessung keine Bedeutung, weil sie in keinem inneren Zusammenhang mit dem konkreten Schuldvorwurf stehen und deshalb Schlüsse auf die Einstellung des Angeklagten zur Tat nicht zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 7.8.2002 - 5 StR 206/02).
  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2009 - 1 Kap Js 603/07
    Wie beim Vorsatz ist auch beim Fahrlässigkeitsvorwurf nur darauf abzustellen, ob der Tod des Geschädigten im Ergebnis, nicht aber in den Einzelheiten des Kausalverlaufs objektiv vorhersehbar war (vgl. BGH NStZ 1992, 333, 335) und dieses Endergebnis auch vom Täter in der konkreten Tatsituation nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Tatzeit vorausgesehen werden konnte.
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2009 - 1 Kap Js 603/07
    An einer freien und eigenverantwortlichen Selbstgefährdung fehlt es jedenfalls, weil der Angeklagte den Geschädigten vorsätzlich darüber täuschte, dass er wegen des beabsichtigten Konsums substantieller Mengen Wassers einen erhebliche "Vorsprung" haben würde sodass der Geschädigte das ihm drohende Risiko schwerer Trunkenheit erheblich unterschätzte (vgl. BGH 1 StR 518/08, Urteil vom 29. April 2009).
  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 21/97

    Vorhersehbarkeit des Todeseintritts bei schweren und lang andauernden

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2009 - 1 Kap Js 603/07
    Auf die einzelnen physischen Vorgänge, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod herbeiführen, braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht zu erstrecken (vgl. BGH, NStZ-RR 97, 296).
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