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   LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14   

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LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14 (https://dejure.org/2014,15301)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2014 - 67 S 121/14 (https://dejure.org/2014,15301)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 67 S 121/14 (https://dejure.org/2014,15301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 558 Abs 1 S 1 BGB, § 558 Abs 3 S 1 BGB, § 558 Abs 3 S 2 BGB, § 558 Abs 3 S 3 BGB, § 577a Abs 2 S 1 BGB
    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der seit mehreren Jahren unveränderten Nettokaltmiete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berliner Kappungsgrenzen-VO wirksam; Prüfungszuständigkeit und Prüfungskompetenz der Zivilgerichte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraum zu knapp: Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nur bis 15%

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Wohnraummiete und die Kappungsgrenzen-Verordnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss einer bestimmten Mieterhöhung in Berlin wegen der Kappungsgrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss einer bestimmten Mieterhöhung in Berlin wegen der Kappungsgrenze

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kappungsgrenze

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kappungsgrenzenverordnung in Berlin ist wirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnraum zu knapp: Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nur bis 15%! (IMR 2014, 372)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 885
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Nach dieser ist bei einer auf das Gemeindegebiet zu beziehende (Zweckentfremdungsverbots-)Verordnung eine räumlich nach Stadtteilen oder Wohngebieten differenzierende Betrachtung der Wohnungsmarktlage weder angezeigt noch zulässig (BVerwG, Beschl. v. 13. März 2003 - 5 B 253/02, NVwZ 2003, 1125 Tz. 10 m.w.N.).

    Keine dem Kläger günstigere Beurteilung rechtfertigt die Entscheidung des BVerwG vom 13. März 2003 (a.a.O.), soweit darin eine auf Grundlage von Art. 6 § 1 MietRVerbG erlassene Zweckentfremdungsverordnung des Senats für wirkungslos erachtet wurde.

    Der dem Senat von Berlin einzuräumende Zeitraum, die bei Erlass der Kappungsgrenzen-VO am 7. Mai 2013 für sämtliche Bezirke prognostizierten Gefährdungslagen zu überprüfen, herangezogenes Grundlagenmaterial zu aktualisieren und erforderlichenfalls methodisch und statistisch zu überarbeiten, um sodann unter Zugrundelegung dieses Materials eine erneute bezirksbezogene Gefährdungsanalyse vornehmen und etwaigen Mängel der bisherigen Verordnung abhelfen zu können, war wegen des mit der Beurteilung der Komplexität des Wohnungsmarktgeschehens verbundenen Aufwandes (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 13. März 2003, a.a.O., Tz. 17) sowohl bei Zugang des Erhöhungsverlangens im September 2013 als auch bei Schluss der mündlichen Verhandlung im Juli 2014 bei Weitem noch nicht abgelaufen.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, ist ein angemessener Zeitraum zu gewähren, um Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln einer Regelung abzuhelfen (BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95, BVerfGE 101, 331, 350 f; BGH, a.a.O. Tz. 53).

    Auf einer Prognoseentscheidung beruhende Normen werden frühestens dann verfassungswidrig, wenn die dem Gesetzgeber zustehende Zeit, um Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln einer Norm abzuhelfen, abgelaufen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1990 - 1 BvR 283/85, BVerfGE 83, 1, 22; Beschl. v. 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95, BVerfGE 101, 331, 351; BGH, a.a.O. Tz. 59).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Auf einer Prognoseentscheidung beruhende Normen werden frühestens dann verfassungswidrig, wenn die dem Gesetzgeber zustehende Zeit, um Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln einer Norm abzuhelfen, abgelaufen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1990 - 1 BvR 283/85, BVerfGE 83, 1, 22; Beschl. v. 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95, BVerfGE 101, 331, 351; BGH, a.a.O. Tz. 59).
  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Die uneingeschränkte Prüfungspflicht der Zivilgerichte folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG, der für den Rechtssuchenden nicht nur die bloße Anrufung eines Gerichts ermöglicht, sondern effektiven Rechtsschutz dadurch gewährleistet, dass er die Gerichte zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verpflichtet (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13, juris Tz. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Ein Gesetz kann nicht allein deshalb als verfassungswidrig angesehen werden, weil es auf einer Prognose über den Verlauf einer späteren tatsächlichen Entwicklung beruht, die sich nachträglich als falsch herausstellt (BVerfGE, Beschl. v. 18. Dezember 1968 - 1 BvL 5/64, BVerfGE 25, 1, 13; BVerfG, Beschl. v. 9. März 1971- 2 BvR 326/69, BVerfGE 30, 250, 263; BGH, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Das verfassungsgerichtliche Verwerfungsmonopol bezieht sich nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinne, nicht aber auf Verordnungen (BVerfG, Urt. v. 20. März 1952 - 1 BvL 12/51, BVerfGE 1, 184, 189 ff; Beschl. v. 12. Dezember 1984 - 1 BvR 1249/83, NJW 1985, 2185; BGH, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Denn das Grundlagenmaterial für die vom Verordnungsgeber zu treffende Prognoseentscheidung wird bei der erheblichen Fluktuation der Großstadtbevölkerung in einer offenen Gesellschaft stets nur bedingt zuverlässig und niemals zweifelsfrei sein (BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1979 - 8 C 2/79, NJW 1980, 1970 Tz. 18).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Das verfassungsgerichtliche Verwerfungsmonopol bezieht sich nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinne, nicht aber auf Verordnungen (BVerfG, Urt. v. 20. März 1952 - 1 BvL 12/51, BVerfGE 1, 184, 189 ff; Beschl. v. 12. Dezember 1984 - 1 BvR 1249/83, NJW 1985, 2185; BGH, a.a.O.).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Ein Gesetz kann nicht allein deshalb als verfassungswidrig angesehen werden, weil es auf einer Prognose über den Verlauf einer späteren tatsächlichen Entwicklung beruht, die sich nachträglich als falsch herausstellt (BVerfGE, Beschl. v. 18. Dezember 1968 - 1 BvL 5/64, BVerfGE 25, 1, 13; BVerfG, Beschl. v. 9. März 1971- 2 BvR 326/69, BVerfGE 30, 250, 263; BGH, a.a.O.).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14
    Diese rechtswegüberschreitende Sach- und Entscheidungskompetenz gebietet nicht nur die selbständige Prüfung von entscheidungserheblichen Verordnungen durch die Zivilgerichte, sondern im Falle ihrer Unwirksamkeit sogar deren Verwerfung (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, NJW 2004, 941 Tz. 67).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

  • AG Berlin-Wedding, 03.03.2014 - 22d C 175/13

    Zivilgericht prüft im Mietstreit keine Wirksamkeit der Kappungsgrenzen-VO!

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Das Berufungsgericht (LG Berlin, WuM 2014, 554) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 28.09.2016 - 2 C 202/16

    Mietpreisbremse

    Auch wenn einfache Mietspiegel in der ZPO nicht als Beweismittel vorgesehen sind und ihre Grundlagendaten niemals vollständig zweifelsfrei sein werden (vgl. LG Berlin, Urt. v. 03.07.2014 - 67 S 121/14), stellt ihre Verwendung im Zivilprozess im Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen der Parteien die Belange des Vermieters nicht unverhältnismäßig hintan.
  • VerfGH Bayern, 16.06.2015 - 12-VII-14

    Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche

    Demgegenüber werden in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung solche Bedenken - soweit ersichtlich - nicht erhoben (vgl. LG Berlin vom 3.7.2014 ZMR 2014, 885).

    Dass der Staatsregierung bei der Einschätzung der Tatbestände des § 558 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, kann nicht ernsthaft infrage gestellt werden (vgl. LG Berlin vom 3.7.2014 ZMR 2014, 885 unter Hinweis auf BVerfG vom 15.12.1999 BVerfGE 101, 331/349 f.; BGH vom 15.1.2004 NJW 2004, 941/945).

  • LG Berlin, 16.07.2015 - 67 S 120/15

    Mieterhöhung für Wohnraum in Berlin: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete

    Auch wenn einfache Mietspiegel in der ZPO nicht als Beweismittel vorgesehen sind und ihre Grundlagendaten niemals vollständig zweifelsfrei sein werden (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2014 - 67 S 121/14, ZMR 2014, 885 Tz. 26 (zu § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB)), stellt ihre Verwendung im Zivilprozess im Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen der Parteien die Belange des Vermieters nicht unverhältnismäßig hintan.
  • BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

    Zu diesem Prüfungsprogramm könnte auch die Frage gehören, ob die Rechtsverordnung nach § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB den Anforderungen der gesetzlichen Ermächtigung genügt und auch im Übrigen mit höherrangigem Recht in Einklang steht (vgl. LG Berlin, Urteil vom 3. Juli 2014 - 67 S 121/14 -, WuM 2014, S. 554 - für die Berliner Kappungsgrenzenverordnung nach § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2015 - 7 S 1731/15

    Rückgriff auf den gemeindlichen Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen

    Auch wenn einfache Mietspiegel in der ZPO nicht als Beweismittel vorgesehen sind und ihre Grundlagendaten niemals vollständig zweifelsfrei sein werden (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2014 - 67 S 121/14, ZMR 2014, 885 Tz. 26 (zu § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB)), stellt ihre Verwendung im Zivilprozess im Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen der Parteien die Belange des Vermieters nicht unverhältnismäßig hintan.
  • LG Berlin, 28.04.2016 - 18 S 295/15

    Einfacher Mietspiegel ist aussagekräftiger als Sachverständigengutachten!

    Auch wenn einfache Mietspiegel in der ZPO nicht als Beweismittel vorgesehen sind und ihre Grundlagendaten niemals vollständig zweifelsfrei sein werden (vgl. LG Berlin, Urt. v. 3. Juli 2014 - 67 S 121/14, ZMR 2014, 885 Tz. 26 (zu § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB)), stellt ihre Verwendung im Zivilprozess im Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen der Parteien die Belange des Vermieters nicht unverhältnismäßig hintan.
  • LG München II, 15.03.2016 - 12 S 5160/15

    Bayerische Kappungsgrenzesenkungsverordnung ist verfassungskonform

    Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass ihm eine uneingeschränkte Prüfungspflicht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG hinsichtlich der streitgegenständlichen Verordnung oblag (vgl. ebenso Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2014, Az. 67 S 121/14, WuM 2014, 554 ff).
  • LG Berlin, 27.07.2016 - 67 S 166/16

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Berliner Mietspiegel 2015 als geeignete

    Denn selbst die Heranziehung eines einfachen Mietspiegels zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete widerspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, auch wenn dieser weder in der ZPO als Beweismittel vorgesehen ist noch dessen Grundlagendaten niemals vollständig zweifelsfrei sein werden (vgl. Kammer, Urt. v. 16.07.2015 - 67 S 120/15 Tz. 13; Urt. v. 03.07.2014 - 67 S 121/14 Tz. 26).
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