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   LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12 WEG   

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https://dejure.org/2013,52847
LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12 WEG (https://dejure.org/2013,52847)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2013 - 55 S 127/12 WEG (https://dejure.org/2013,52847)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 55 S 127/12 WEG (https://dejure.org/2013,52847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Änderung des Kostenverteilerschlüssels muss § 6 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 der HeizkostenVO beachtet werden; §§ 16 Abs. 3, 46 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizkosten: Verteilungsschlüssel nur nach Wohnfläche ist unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unbeheizte Wohnfläche und die Heizkostenverteilung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Heizkostenverteilung: beheizte Wohnfläche maßgeblich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unbeheizte Wohnfläche muss bei Heizkostenverteilung außen vor bleiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unbeheizte Wohnfläche muss bei Heizkostenverteilung außen vor bleiben

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11

    Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12
    Den Wohnungseigentümern kommt im Rahmen vom § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BGH ZMR 2012, 116; ZMR 2011, 652).
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12
    Die in § 6 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 der HeizkostenVO für die Änderung des Verteilungsmaßstabs verlangten sachlichen Gründe stellen ebenfalls nur eine Ausprägung des im Rahmen von § 16 Abs. 3 WEG geltenden Willkürverbots dar (vgl. Niedenführ u. a., HeizkostenVO Rn. 34; offen gelassen in BGH ZMR 2010, 970).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12
    Den Wohnungseigentümern kommt im Rahmen vom § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BGH ZMR 2012, 116; ZMR 2011, 652).
  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch

    Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt insbesondere nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist (aA LG Berlin, ZWE 2014, 459, 460).

    Insoweit stellt das Kriterium des "sachgerechten Grundes" i.S.d. § 6 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 HeizkostenV lediglich eine Ausprägung des allgemeinen Willkürverbots dar und soll verhindern, dass die Wohnungseigentümer willkürlich den Verteilungsmaßstab ändern (Becker, ZWE 2010, 302, 303; Jennißen, ZWE 2011, 153, 158; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 14 HeizkostenV Rn. 51; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 16 Rn. 110; LG Berlin, ZWE 2014, 459, 460).

  • LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Die Wahl unter den Maßstäben Fläche/umbauter Raum oder beheizte Fläche/beheizter umbauter Raum hängt davon ab, ob nicht beheizte Räume in relevanter Zahl vorhanden sind (KG und LG Schwerin, jeweils a. a. O.; LG Berlin, ZWE 2014, 459, 460; Lammel, a. a. O., § 7 Rn. 64).
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