Rechtsprechung
LG Berlin, 03.12.2014 - 65 S 220/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Pflicht zur Entfernung asbesthaltiger Materialien ohne konkretes Gesundheitsrisiko; Vinylasbestplatten; Asbestkleber; Mindeststandard für gesundes Wohnen
- mietrechtsiegen.de
Mieteranspruch auf Entfernung asbesthaltiger Baustoffe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter lässt Asbest entfernen: Ohne Gesundheitsrisiko keine Haftung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Asbest: kein Anspruch auf Entfernung, wenn Gefahr nur abstrakt ist
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Asbestsanierung: Schadensersatzansprüche nur bei Gesundheitsgefährdung
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Asbest: kein Anspruch auf Entfernung, wenn Gefahr nur abstrakt ist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Asbest: Keine Entfernungspflicht oder Haftung des Vermieters ohne Gesundheitsrisiko! (IMR 2015, 54)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.04.2014 - 10 C 323/12
- LG Berlin, 03.12.2014 - 65 S 220/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel
Auszug aus LG Berlin, 03.12.2014 - 65 S 220/14
Ein in der Sache auf die Veränderung der Wohnung im angemieteten Zustand gerichteter Anspruch besteht nur ausnahmsweise, wenn ein Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen nicht gewährleistet ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2004 - VIII ZR 281/03, zit. nach juris). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Berlin, 03.12.2014 - 65 S 220/14
Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen besteht auch hier kein Grund, mit einem Schaden "wenigstens zu rechnen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, a.a.O. m.w.N.). - BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen …
Auszug aus LG Berlin, 03.12.2014 - 65 S 220/14
Die auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs infolge der Arbeiten mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in der Wohnung gerichtete Klage ist aus denselben Gründen, wie sie der BGH in seinem Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13 - ausgeführt hat, unzulässig.
- LG Berlin, 11.02.2016 - 18 S 133/15
Wohnraummiete: Gebrochene asbesthaltige Bodenplatten als Mietminderungsgrund
Das durch die Beklagte zitierte Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.12.2014 - Az. 65 S 220/14 - ist insoweit nicht vergleichbar, weil sich in dem dort zugrundeliegenden Fall unstreitig keine Asbestplatten mehr unter dem (wohl vermieterseits verlegten) unbelasteten Laminatboden befanden und allenfalls streitig war, ob sich noch vereinzelte asbestbelastete Kleberreste unter dem Laminatboden befinden könnten. - LG Berlin, 20.12.2016 - 63 S 164/16
Wohnraummiete: Mietmangel durch Asbestsanierung der Fußbodenplatten
Ebenso besteht keine Interesse für die Feststellung einer Haftung für künftige Schäden, wenn keine Anhaltspunkte für eine Asbestbelastung vorliegen (BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 19/13, GE 2014, 868; LG Berlin, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 65 S 220/14, GE 2015, 190).