Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.02.2013 - 38 O 317/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8723
LG Berlin, 04.02.2013 - 38 O 317/12 (https://dejure.org/2013,8723)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.02.2013 - 38 O 317/12 (https://dejure.org/2013,8723)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 38 O 317/12 (https://dejure.org/2013,8723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LG Hamburg, 15.10.2015 - 313 O 39/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit

    Soweit im Nachgang zu den o.a. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs andere Instanzgerichte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2012 -I-17 U 139/11, BeckRS 2013, 06101, sowie LG Berlin, Urteil vom 4.2.2013 - 38 O 317/12, BeckRS 2013, 07289) eine Berufung auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung auch dann für zulässig gehalten haben, wenn der verwendete Text dem Text der Musterbelehrung nicht in jeder Hinsicht vollständig entspricht, sind die dort verwendeten Obersätze nicht in Einklang mit der zitierten strengeren Rechtsprechung des BGH zu bringen.
  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeit von Sammelbelehrungen in Widerrufsbelehrungen

    Nicht zu folgen ist daher der Ansicht, dass die Gesetzlichkeitsfiktion erhalten bleibt, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung zwar nicht vollständig wortgleich mit dem Mustertext ist, die Abweichungen jedoch inhaltlich nicht wesentlich sind und nicht zu einer Verwirrung beim Verbraucher führen können (so LG Berlin, Urteil vom 4.2.2013 - 38 O 317/12, Leitsatz, juris) oder es sich nur um punktuelle Abweichungen handelt (so OLG Bamberg, Urteil vom 25.6.2012 - 4 U 262/11 - Rn. 48, juris).
  • LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 73/14

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung einer Bank wegen der Fiktionswirkung des § 14

    Es handelt sich auch insoweit nicht um eine inhaltliche Abweichung vom Muster (vgl. LG Berlin, Urteil vom 04.02.2013 - 38 O 317/12, in: BeckRS 2013, 07289).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des

    (a) Dies gilt zunächst (entgegen der von der Beklagten mitgeteilten Ansicht des LG Berlin, Urt. v. 04.02.2013, Az. 38 O 317/12) für die Anfügung der Fußnote 2 am Hinweis auf die Zweiwochenfrist.
  • LG Köln, 08.10.2015 - 22 O 396/14

    Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" macht Widerrufsbelehrung fehlerhaft

    Der in der Rechtsprechung teilweise verfolgten Gegenauffassung, wonach eine Abweichung vom Mustertext durch die eingefügten Fußnotenverweisungen nicht ersichtlich sei, da sich lediglich die Ziffern in dem Belehrungstext befänden, während der dazugehörige Text zum Einen unterhalb der Unterschrift des Darlehensnehmers stehe und diese sich zum Anderen erkennbar an den Sachbearbeiter der Bank wende (vgl. LG Berlin, BeckRS 2013, 07289, im Ergebnis unter Verneinung einer inhaltlichen Änderung ohne nähere Begründung: Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.02.2015, 5 U 175/14 vorgelegt als Anlage B2, Bl. 46 ff. GA), schließt sich die Kammer nicht an.
  • LG Landshut, 15.01.2015 - 23 O 2511/14

    Erstattung einer bereits bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach

    (...) Eine derart marginale Abweichung vom Mustertext, die insbesondere nicht inhaltlicher Natur ist, ist unerheblich (LG Berlin, 38 O 317/12, Rdnr. 23).
  • LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 100/14
    Durch die Widerrufserklärung des Klägers ist über den Fortbestand der Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag eine gegenwärtige Unsicherheit entstanden, die das für die Zulässigkeit der Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung begründet ( vgl. LG Berlin, Urteil vom 04. Februar 2013- 38 0 317/12 -, juris, LG Leipzig, Urteil V. 18.11.2014,7 0 2086/14).
  • LG Hamburg, 06.02.2014 - 313 O 191/13

    Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung,

    Soweit im Nachgang zu den o.a. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs andere Instanzgerichte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2012 -I-17 U 139/11, BeckRS 2013, 06101, sowie LG Berlin, Urteil vom 4.2.2013 - 38 O 317/12, BeckRS 2013, 07289) eine Berufung auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung auch dann für zulässig gehalten haben, wenn der verwendete Text dem Text der Musterbelehrung nicht in jeder Hinsicht vollständig entspricht, sind die dort verwendeten Obersätze nicht in Einklang mit der zitierten strengeren Rechtsprechung des BGH zu bringen.
  • LG Köln, 25.06.2015 - 22 O 63/15

    Berücksichtigung der Widerrufsbelehrung bei einem Nachweis des wirksamen

    Der in der Rechtsprechung teilweise verfolgten Gegenauffassung, wonach eine Abweichung vom Mustertext durch die eingefügten Fußnotenverweisungen nicht ersichtlich sei, da sich lediglich die Ziffern in dem Belehrungstext befänden, während der dazugehörige Text zum Einen unterhalb der Unterschrift des Darlehensnehmers stehe und diese sich zum Anderen erkennbar an den Sachbearbeiter der Bank wende (vgl. LG Berlin, BeckRS 2013, 07289, im Ergebnis unter Verneinung einer inhaltlichen Änderung ohne nähere Begründung: Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.02.2015, 5 U 175/14 vorgelegt als Anlage B2, Bl. 46 ff. GA), schließt sich die Kammer nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht